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Deutscher wegen Plagiats strafrechtlich verurteilt  
  Während Plagiate in Österreich in letzter Zeit in acht Fällen zur Aberkennung eines akademischen Grades geführt haben, wurde nun in Deutschland sogar eine strafrechtliche Verurteilung bekannt.  
In Tübingen wurde ein Landesbeamter, der in seiner Dissertation 110 Seiten aus der Doktorarbeit des Salzburger "Plagiatsjägers" Stefan Weber abgeschrieben hatte, zu 90 Tagessätzen Geldstrafe verurteilt, wie der Leiter der Staatsanwaltschaft Tübingen, Walter Vollmer, am Mittwoch bestätigte.
"Plagiatsjäger" wurde selbst plagiiert
"Vier von fünf Kapitel meiner 270 Seiten umfassenden Arbeit sind weitgehend wörtlich übernommen worden. Der Umfang der Übernahme ist nahezu ein Totalplagiat", so Weber.

Im Jahr 2005, als er auf das Plagiat aufmerksam geworden war, konfrontierte er die Universität Tübingen damit, die daraufhin den Fall prüfte und dem Akademiker den Doktor-Titel wieder aberkannte.
->   Mehr dazu in science.ORF.at (17.8.05)
Verletzung des Urheberrechts
Als dann nach einer APA-Meldung die Medien darüber berichteten, wurde auch die Staatsanwaltschaft Tübingen auf den Fall aufmerksam und von sich aus tätig, so Vollmer.

Konkret wurde geprüft, ob eine Verletzung des Urheberrechts vorliege. Es kam zu einem Verfahren vor Gericht, das mit einem sogenannten Strafbefehl endete: Der Plagiator musste 90 Tagessätze bezahlen, die sich nach seinem Einkommen richteten.
Verurteilung bisher "die Ausnahme"
Laut Vollmer gebe es in Deutschland zwar häufig Verurteilungen wegen Verletzungen des Urheberrechts, dabei handle es sich aber um PC-Programme, Musik oder DVDs. Ein Urteil wegen eines Plagiats einer wissenschaftlichen Arbeit sei aber "sicher die Ausnahme".

90 Tagessätze seien durchaus eine hohe Strafe, denn beispielsweise Taschendiebe kämen mit einer geringeren Strafe davon.

Bis einschließlich 90 Tagessätze scheine die Verurteilung im Führungszeugnis zwar nicht auf, bei einer allfälligen weiteren Verurteilung werde die Vorstrafe aber berücksichtigt.
Nun folgen dienstrechtliche Maßnahmen
Neben der Aberkennung des Titels und der Strafe hatte das Plagiat aber noch eine weitere Konsequenz für den Landesbeamten: Das Regierungspräsidium Tübingen als Dienstgeber hat den Fall als Dienstvergehen gewertet und "die erforderlichen dienstrechtlichen Maßnahmen getroffen", wie Pressesprecher Wolfgang Wenzel schilderte.

Einzelheiten dazu könne er aber nicht nennen, weil es sich um eine vertrauliche Personalsache handle.

[science.ORF.at/APA, 8.8.07]
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01.01.2010