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Parlament: Vor Beschluss der Biopatent-Richtlinie  
  Die umstrittene EU-Biopatent-Richtlinie steht kurz vor ihrem Beschluss in Österreich. Der parlamentarische Wirtschaftsausschuss befasste sich am Freitag mit deren Umsetzung.  
Die vor allem von Umweltschützern bekämpfte Richtlinie regelt den rechtlichen Schutz biotechnologischer Erfindungen. Im Mittelpunkt steht die Patentierung von biologischen Materialien, vor allem von Genen - ein Bereich, der nach der herrschenden Gesetzeslage weitgehend ungeregelt ist.
Österreich mit Umsetzung säumig
Die bereits 1998 verabschiedete Biopatentrichtlinie hätte eigentlich schon bis zum Jahr 2000 in nationales Recht umgesetzt werden sollen.

Tatsächlich war die Causa bereits 2000 auf der Tagesordnung des für Patentfragen zuständigen Wirtschaftsausschusses, wurde aber - vor allem auf Drängen der FPÖ - gestrichen. Österreich ist nicht als einziges Land mit der Umsetzung säumig, es liegt aber bereits eine Klage der Europäischen Kommission gegen Österreich vor.
Gegner: Patente auf Leben legalisiert
Erklärte Gegner der Richtlinie - etwa Greenpeace - bemängeln, dass damit Patente auf Leben legalisiert würden. So soll es möglich sein, biologisches Material patentierfähig zu machen, wenn es mit Hilfe eines technischen Verfahrens aus seiner Umgebung isoliert oder hergestellt wird, auch wenn es in der Natur schon vorhanden war.

Auch ein isolierter Bestandteil des menschlichen Körpers, einschließlich der Sequenz oder der Teilsequenz eines Gens sei patentierbar, wenn er durch ein technisches Verfahren hergestellt werde.
Bioethik-Kommission empfahl Umsetzung
Bereits 2002 empfahl die Bioethik-Kommission der Bundesregierung die Umsetzung des Papiers. Der Vorsitzende der Kommission, Johannes Huber, verteidigte die Entscheidung damit, dass es derzeit für die fraglichen Bereiche praktisch überhaupt keine Regelungen für Patentierungen gebe.

Außerdem bedeute die Möglichkeit einer Patentierung nicht, dass man sich über andere gesetzliche Regelungen hinwegsetzen kann. Anders ausgedrückt: Wenn es in Österreich ein Verbot der Forschung an Embryonen gibt, so kann kein Patentgesetz daran etwas ändern.
Einschränkungen in Deutschland und Frankreich...
Umgesetzt wurde die Regelung mittlerweile in Deutschland und Frankreich, wenngleich mit Einschränkungen. So sieht das deutsche Gesetz vor, dass Patente auf menschliche Gene nur im Zusammenhang mit bestimmten Funktionen und Anwendungen zulässig sind. Menschliche Keimzellen sind grundsätzlich nicht patentierbar.
...jedoch nicht in Österreich
In Österreich sei es verabsäumt worden, Einschränkungen gegenüber der umstrittenen Richtlinie vorzunehmen, kritisierte Susanne Fromwald von Greenpeace die vorliegende Regierungsvorlage.

Für die Anpassung der österreichischen Gesetzgebung an die Richtlinie müssen Patentgesetz, Patentverträge-Einführungsgesetz, Gebrauchsmustergesetz, Halbleiterschutzgesetz und Sortenschutzgesetz geändert werden.

[science.ORF.at/APA, 29.4.05]
->   Das Stichwort Biopatent im science.ORF.at-Archiv
 
 
 
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01.01.2010