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Dürfen Gene patentiert werden?  
  Ein vom Europäischen Patentamt in München erteiltes Patent auf ein Brustkrebs-Gen hat erneut eine grundsätzliche Debatte um die Patentierung von Genen entfacht. Was sind die Konsequenzen daraus für Wissenschaft und Ethik?  
Patentvergabe für Brustkrebs-Gen
Ärzte und Umweltschützer liefen am Mittwoch in Deutschland gegen die Patentvergabe Sturm. Neben Greenpeace forderte auch die deutsche Bundesärztekammer die Rücknahme des Patents an die amerikanische Firma Myriad aus Salt Lake City (US-Staat Utah).

Das Europäischen Patentamt (EPA) bestätigte, bereits am 23. Mai 2001 Myriad die Rechte auf das Gen BRCA 1 erteilt zu haben.
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BRCA1
Das so genannte BRCA1-Gen ist eines von zwei Brustkrebs-Genen. Es wurde 1990 auf dem Chromosom 17q lokalisiert und 1994 sequenziert, sodass nun die exakte Genstruktur und die dazu korrespondierende Aminosäurensequenz bekannt sind. Bis jetzt wurden mehr als 100 Mutationen in den 22 funktionellen Einheiten des BRCA1-Gens identifiziert.
->   Mehr über das BRCA1-Gen
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Justizministerin überlegt Anfechtung
Die deutsche Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin (SPD) hat mittlerweile bekannt gegeben, die Patentvergabe auf das Brustkrebs-Gen überprüfen zu lassen.

Sollte das in München ansässige Europäische Patentamt (EPA) die falsche Entscheidung getroffen haben, "dann fechten wir das an", sagte die Ministerin der "Süddeutschen Zeitung".
EU-Biopatent-Richtlinie: Gen-Funktion entscheidend
Die EPA beruft sich bei ihrer Entscheidung auf die so genannte Biopatent-Richtlinie der Europäischen Union, die Juli 1998 in Kraft trat und von den Mitgliedsstaaten umgesetzt werden muss.

Der Patentanwalt Peter Itze erklärte gegenüber science.orf.at das Grundprinzip der EU-Richtlinie: "Um ein Gen patentieren zu lassen, reicht es nicht, es zu entdecken oder seine Bildung erstmalig zu beschreiben. Entscheidend ist die Funktionalität des Gens."
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Gen-Patentierung umstritten
Die EU-Patentrichtlinie ist alles andere als unumstritten. Derzeit ist eine Klage der Niederlande und Italiens vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) gegen sie anhängig. Die Verhinderung von Gen-Patenten war auch eine der Hauptforderungen des Anti-Gentechnik-Volksbegehrens von 1997, das rund 1,2 Millionen Österreicherinnen und Österreicher unterzeichnet haben.
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Umsetzung in Österreich auf Eis gelegt
Die Umsetzung der EU-Biopatent-Richtlinie in nationales Recht liegt in Österreich seit Juni 2000 auf Eis. Damals wurde der entsprechende Punkt von der Tagesordnung des zuständigen Wirtschaftsausschusses des Parlaments gesetzt und seither nicht mehr offiziell verhandelt.

Der Deutsche Bundestag jedoch befasst sich am Donnerstag mit einem entsprechenden Gesetzentwurf. Mit dem Entwurf, der der "EU-Richtlinie 98/44/EG" folgt, will die deutsche Regierung eindeutige und präzisere Vorschriften im Zusammenhang mit biotechnologischen Erfindungen im Patentgesetz verankern.

So sollen grundsätzlich Patente auf Erfindungen erteilt werden, die "biologisches Material", also lebende Materie, betreffen.
Entdeckung eines Gens ist nicht patentierbar
Bekräftigt wird aber, dass weder der menschliche Körper noch die bloße Entdeckung eines Gens patentierbar sind. Außerdem sind das "Klonen menschlicher Lebewesen", "Veränderungen der Erbinformationen in der menschlichen Keimbahn" sowie "die Verwendung menschlicher Embryonen zu industriellen oder kommerziellen Zwecken" nicht patentierbar.

In dem Entwurf ist ein ausdrücklicher Hinweis auf das deutsche Embryonenschutzgesetz hinzugefügt, das die Manipulierung der menschlichen Erbinformation und die Embryonenforschung verbietet.
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Original-Passagen
Im Kapitel 1, Artikel 6 der Richtlinie 98/44/EG lauten die entsprechenden Passagen:
(1) Erfindungen, deren gewerbliche Verwertung gegen die öffentliche Ordnung oder die guten Sitten verstoßen würde, sind von der Patentierbarkeit ausgenommen, dieser Verstoß kann nicht allein daraus hergeleitet werden, dass die Verwertung durch Rechts- oder Verwaltungsvorschriften verboten ist.
(2) Im Sinne von Absatz 1 gelten unter anderem als nicht patentierbar:
a) Verfahren zum Klonen von menschlichen Lebewesen;
b) Verfahren zur Veränderung der genetischen Identität der Keimbahn des menschlichen Lebewesens;
c) die Verwendung von menschlichen Embryonen zu industriellen oder kommerziellen Zwecken;
d) Verfahren zur Veränderung der genetischen Identität von Tieren, die geeignet sind, Leiden dieser Tiere ohne wesentlichen medizinischen Nutzen für den Menschen oder das Tier zu verursachen, sowie die mit Hilfe solcher Verfahren erzeugten Tiere.
->   Richtlinie 98/44/EG des Europaeischen Parlaments und des Rates vom 6. Juli 1998 über den rechtlichen Schutz biotechnologischer Erfindungen
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'Gewerbliche Anwendbarkeit' entscheidend
Darüber hinaus sollen auch Verfahren zur Veränderung der genetischen Identität von Tieren nicht patentiert werden, wenn das Leiden der Tiere durch diese Manipulationen in keinem Verhältnis zum medizinischen Nutzen steht.

Als "patentierbare Erfindung" gilt laut deutschem Gesetzentwurf hingegen, wenn ein Gen durch ein technisches Verfahren entschlüsselt und sein Verwendungszweck und damit die "gewerbliche Anwendbarkeit" ermittelt wird.

Zudem wird die Regelung von Zwangslizenzen präzisiert, die notwendig werden können, wenn eine weitere Funktion für ein bereits patentiertes Gen bekannt wird.
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EPA: 15.000 Biotech-Patente
Das Europäische Patentamt hat seit seiner Gründung 1978 bereits weit über 15.000 biotechnologische Patentanmeldungen entgegengenommen, darunter mehrere Tausend, die gentechnische Veränderungen bei Pflanzen oder Tieren betreffen. Für ihre Bewertung gelten die "allgemeinen patentrechtlichen Vorschriften". Patentierbar sind danach biotechnologische Verfahren "oder ein durch diese Verfahren gewonnenes Erzeugnis, sofern es sich dabei nicht um eine Pflanzensorte oder Tierrasse handelt". Ausdrücklich wird allerdings betont, dass der Umgang mit Patenten letztlich allein Sache des nationalen Rechts ist.
->   Europäisches Patentamt
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Gene: Patentierbare Chemie oder Allgemeingut?
Christoph Then, Gen-Experte bei Greenpeace, erklärt die Beweggründe ihrer Kritiker: "Die Gene von Pflanzen, Tieren und Menschen sind keine Erfindungen der Industrie, sondern unveräußerliches Allgemeingut."

EPA-Sprecher Rainer Osterwalder widerspricht dem und meint: "Gene werden als chemische Verbindung aufgefasst." Somit könnten sie patentrechtlich geschützt werden. Ein Patent sei jedoch keine Betriebserlaubnis, die Umsetzung unterliege den jeweiligen Gesetzen der Länder.
Behinderung der Forschung?
Die Vergabe der Patente behindert laut Then die Forschung. Der Fall Myriad zeige, wie unsinnig Patente auf Gene seien. Das an Myriad erteilte Krebsgen-Patent schließe auch die Rechte zur Verwendung des Gens für die Arzneimittel-Herstellung ein.

Obwohl Myriad lediglich Diagnose-Verfahren für Brustkrebs entwickelt habe, gelte das Patent auch für andere Funktionen des Gens.

(APA/AFP/dpa/red)
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->   Richtlinien für die Prüfung im europäischen Patentamt
 
 
 
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01.01.2010