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Karl -Friedrich Sewing
Präimplantationsdiagnostik ¿ ärztliches Handeln
 
  Der Wissenschaftliche Beirat der Bundesärztekammer hat einen Diskussionsentwurf einer Richtlinie zur Präimplantationsdiagnostik erarbeitet. Dieser hat zum Ziel, der Öffentlichkeit für die Ärzteschaft berufsrechtlich bindende Regeln im Umgang mit dieser ethisch und rechtlich schwierigen Materie zur Diskussion vorzustellen, um einerseits den Chancen gerecht zu werden, die Fortpflanzungsmediziner betroffenen Paaren geben können, aber auch andererseits die ethischen Vorbehalte und rechtlichen Grenzen zu verdeutlichen und einem Missbrauch vorzubeugen.  
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Ein ¿pathologischer¿ Befund antizipiert bei der Präimplantationsdiagnostik wie bei der Pränataldiagnostik gleichermaßen eine in der Zukunft liegende Konfliktsituation und die ebenfalls die Zukunft betreffende Frage der Zumutbarkeit der Belastung für die Frau.

Ein pathologischer Befund hat bei der Präimplantationsdiagnostik u. U. den Tod eines Embryos zur Folge, bevor es zu einer Schwangerschaft kommt, bei der Pränataldiagnostik hingegen erfolgt die Tötung des Embryos oder gar des Feten im Rahmen einer ¿ u.U. fortgeschrittenen ¿ Schwangerschaft. So bleibt uneinsichtig, warum unter diesen Gesichtspunkten die Unter-lassung des Embryotransfers nach Präimplantations-diagnostik ethisch anders als der Schwangerschaftsabbruch nach Pränataldiagnostik zu bewerten ist.
Güterabwägung
Die Entscheidung der Frau zu einer in-vitro-Fertilisation mit Präimplantationsdiagnostik erfolgt zweifellos mit der Zielsetzung, eine Schwangerschaft herbeizuführen, ggf. jedoch einen Embryotransfer nicht zuzulassen.

Dieses Vorgehen hat nicht die Tötung des Embryos zum Ziel. Vielmehr wird hier von der Frau eine Güterabwägung zu ihren Gunsten zu einem frühen Zeitpunkt getroffen, die von ihr zu einem späteren Zeitpunkt bei einer ¿Schwanger-schaft auf Probe¿ voraussichtlich in gleicher Weise, aber unter qualvolleren Voraussetzungen getroffen würde.
Verständnis für Konflikte
Die Fortschritte in der Fortpflanzungsmedizin durch die in-vitro-Fertilisation und die Möglichkeiten der moleku-largenetischen Diagnostik haben die Voraussetzungen für den Einsatz der Präimplantations-diagnostik geschaffen und versetzen den Arzt in die Lage, betroffene Paare im Falle eines gravierenden genetischen Defekts bei ihrer Entscheidungs-findung zur Nachkommens-planung zu unterstützen. Dies kann nur im Verständnis der damit verbundenen ethischen Konflikte geschehen. Da Missbrauch nicht einem Verfahren, sondern handelnden Personen anzulasten ist, sind Regeln unerlässlich, die dem Missbrauch wehren.
 
 
 
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01.01.2010