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EPA entscheidet über Patent auf menschliche Embryonen  
  Das Europäische Patentamt (EPA) in München gibt heute, Mittwoch, die Entscheidung über die Einsprüche gegen das umstrittene Patent auf die Züchtung von menschlichen Embryonen bekannt.  
Der Universität Edinburg wurde das Patent der "Technik zur Züchtung gentechnisch veränderter Tiere einschließlich des Menschen" im Dezember 1999 zuerkannt.

Im Februar 2000 machte Greenpeace die Patentschrift publik und erhob, zusammen mit 13 anderen Parteien, Einspruch. Seit Montag, 22. Juli, wurden die Einsprüche in München verhandelt.
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Das umstrittene Patent
Das Patent EP 695351 der Universität Edinburg umfasst eine Reihe von Eingriffen an tierischen Embryonen und gentechnischen Veränderungen der daraus gewonnenen Zellen. Ausdrücklich wird festgehalten, dass mit dem Begriff tierische Zellen "alle Zellen von Tieren, insbesondere von Säugetieren einschließlich des Menschen" gemeint sind. Das erste Mal in der Geschichte der Biopatente wird damit auch die Züchtung gentechnisch veränderter Menschen erfasst.
->   Das Patent EP695351 (22 pdf-Dateien)
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Patent für Menschenzüchtung?
"Das im Patent umschriebene Verfahren umfasst tatsächlich Eingriffe in die Keimbahn des Menschen und würde also auch die Züchtung gentechnisch veränderter Menschen mit beinhalten", kritisiert der Experte für Patentfragen von Greenpeace Hamburg, Christoph Then.

Die Züchtung gentechnisch veränderter Menschen ist zwar in Europa derzeit nicht erlaubt, "es würde aber ein wirtschaftlicher Anreiz geschaffen zur gentechnischen Veränderung von Menschen" - der auf längere Sicht Rückwirkung auf die Rechtssprechung haben könnte.
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Stammzellenfirma Nutznießer
Patentinhaber ist die Universität Edinburg, Nutznießer die australische Firma Stem Cell Sciences (SCS), die einen Exklusivvertrag mit der Universität hat. Diese Firma erzeugt die in der Forschung derzeit so heiß begehrten Stammzellen aus menschlichen Embryonen.
Universität Edinburg
Stem Cell Sciences
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Einspruch Anfang 2000
Greenpeace hat den Inhalt dieses Patents Anfang 2000 publik gemacht und sofort Einspruch erhoben. Dreizehn weitere Organisationen - darunter auch die Deutsche Forschungsgemeinschaft, das deutsche Justizministerium, der Staatssekretär des niederländischen Wirtschaftsministeriums und die italienische Regierung - haben sich an dem Einspruch beteiligt. Sie alle forderten neue Verhandlungen der Patentschrift.
Teiländerungen erwartet ...
Seit Montag wurden die Einsprüche in München verhandelt. Das Europäische Patentamt selbst hatte nach den ersten Protesten von Greenpeace im Jahr 2000 einen "schweren Fehler" eingestanden - wahrscheinlich ist daher, dass die explizite Erwähnung der Züchtung auch gentechnisch veränderter Menschen aus dem Patent entfernt wird.
... aber mehr gefordert
Das allein reiche aber noch nicht, ist Christoph Then überzeugt. "Wir sind der Ansicht, dass zumindest alle Ansprüche, die sich auf Embryonen beziehen, so umgeändert werden müssten, dass der Mensch definitiv ausgeschlossen ist."

Diese Entwicklung sei derzeit aber noch nicht erkennbar. Seit Dezember 1999 bis zum Abschluss der jetzigen Verhandlung ist das Patent gültig.

Birgit Dalheimer, Ö1-Wissenschaft
->   Greenpeace: Sind menschliche Embryonen patentierbar? (pdf-Datei)
->   Europäisches Patentamt
->   Zum Thema: EU- Biopatentrichtlinie
 
 
 
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01.01.2010