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Patent auf Embryonen-Züchtung im Kern widerrufen  
  Das umstrittene Patent EP 0695351 zur Züchtung menschlicher und tierischer Embryonen ist vom Europäischen Patentamt (EPA) in den Kernpunkten widerrufen worden. Alle Ansprüche auf menschliche oder tierische embryonale Stammzellen wurden gestrichen, teilte die Einspruchsabteilung der Behörde in München am Mittwoch mit.  
Vom Patentschutz ausgenommen
Die Verwendung menschlicher Embryonen zu industriellen oder gewerblichen Zwecken sei vom Patentschutz ausgenommen, erklärte der Vorsitzende der Einspruchsabteilung, Reinhard Hermann. Das sei in den Ausführungsbestimmungen zum Europäischen Patentübereinkommen (EPÜ) geregelt.
1999 war Patent erteilt worden
Das Patent war 1999 an die Universität Edinburgh in Großbritannien erteilt worden. Dabei geht es um die Trennung von Stammzellen von anderen Zellen, aber auch um die Gewinnung tierischer und menschlicher embryonaler Stammzellen.

Das Patent erstreckte sich aber auch auf die damit mögliche Züchtung von Embryonen sowie die Herstellung gentechnisch veränderter Tiere oder Menschen.
->   Mehr über die Hintergründe
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->   Offizielle EPA-Pressemitteilung zur Entscheidung
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Zufriedenheit bei Greenpeace
Die Umweltschutzorganisation Greenpeace zeigte sich zufrieden mit dem Widerruf. Greenpeace-Experte Christoph Then sprach von einem deutlichen Signal des Pantentamtes, da " hier ethische Gründe tatsächlich berücksichtigt worden sind".

Damit, so Then, habe das europäische Patentamt ein Signal gesetzt, wonach "es nicht dazu beitragen will, dass in Europa eine so genannte Embryonenindustrie entsteht, wo tatsächlich mit Embryonen gehandelt wird und wo menschliches Leben zur wirtschaftlichen Ware verkommt."
Vorangegangen war Proteststurm
Greenpeace hatte das umstrittene "Edinburgh-Patent" im Jahr 2000 bekannt gemacht und damit in ganz Europa einen Proteststurm ausgelöst. Das Patentamt hatte damals eingeräumt, drei Prüfer hätten übersehen, dass sich das Patent auch auf menschliche Zellen beziehe.

14 Einspruchsparteien hatten gegen das Patent Einwände beim EPA angemeldet. Neben Greenpeace und der Deutschen Forschungsgemeinschaft und den deutschen Grünen hatten auch die Regierungen von Deutschland, Italien und den Niederlanden Einspruch erhoben. Die Einwände waren in der öffentlichen Verhandlung beim EPA seit Montag erörtert worden.
Anfechtung möglich innerhalb von zwei Monaten
Die Universität von Edinburgh kann den Widerruf des Patents nach Vorliegen der schriftlichen Gründe binnen zwei Monaten anfechten. Ihr Patent bezieht sich jetzt nur noch auf so genannte adulte Stammzellen von Menschen oder Tieren, die bei entwickelten Lebewesen nach der Geburt unter anderem aus dem Knochenmark gewonnen werden können. Mit der Stammzellenforschung sind auch Hoffnungen auf die Züchtung von Ersatzorganen verbunden.
->   EPA
->   Das Patent EP695351 (22 pdf-Dateien)
->   Greenpeace: Sind menschliche Embryonen patentierbar? (pdf-Datei)
->   Universität Edinburg
 
 
 
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01.01.2010