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EU einigt sich auf Regeln für Gemeinschaftspatent  
  Die EU-Staaten haben sich grundsätzlich über die Regeln für ein EU-weit gültiges Patent geeinigt. Nach einer Übergangsfrist bis 2010 soll in Luxemburg eine zentrale Patentgerichtsbarkeit eingesetzt werden.  
Zudem wurde ein Kompromiss im Streit darüber gefunden, welche Teile des Patents in wie viele EU-Sprachen übersetzt werden müssten.

Wirtschaftsminister Martin Bartenstein (ÖVP) betonte ebenso wie der deutsche Justizstaatssekretär Hansjörg Geiger, das neue Patent werde für Unternehmen deutlich kostengünstiger sein als das bisherige Bündelpatent für mehrere Staaten.
Kostenreduktion um die Hälfte
Nach Angaben der EU-Kommission kostet die Beantragung eines Patentes in nur acht der 15 EU-Staaten derzeit rund 50.000 Euro und damit rund fünf Mal so viel wie in den USA oder Japan.

Diese Kosten sollen sich durch das Gemeinschaftspatent in etwa halbieren. Geiger hielt auch noch niedrigere Kosten für denkbar.
Übersetzungskosten werden geringer
Vor allem die Übersetzungen gelten als ein wesentlicher Kostenfaktor. Geiger sagte, Patentanmelder müssten nach dem Kompromiss nur die kurze Beschreibung ihrer Ansprüche, nicht aber die oft mehrere hundert Seiten langen gesamten Patentdokumente in alle 21 Sprachen einer erweiterten EU übersetzen lassen.

Zudem sollten sie dafür zwei Jahre nach der Patentanmeldung Zeit haben. Damit könnte Unternehmen Patente erst auf einigen wesentlichen Märkten ausprobieren, sagte er.
Nationale und Bündelpatente bleiben bestehen
Neben dem EU-Patent sollen die Bündelpatente für mehrere Länder ebenso fortbestehen wie nationale Patente. EU-Experten gehen aber davon aus, dass nationale Patente nach Einführung eines EU-weit anerkannten Gemeinschaftspatents an Bedeutung verlieren und vor allem für Großunternehmen kaum noch interessant wären.
Für eine wettbewerbsfähige Wirtschaft
Das Gemeinschaftspatent gilt als wesentlicher Bestandteil der EU-Strategie, bis 2010 zur wettbewerbsfähigsten Wirtschaft der Welt zu werden. Die EU-Staats- und Regierungschefs hatten bei dem Gipfeltreffen in Lissabon im März 2000 ursprünglich beschlossen, das Gemeinschaftspatent bereits bis Ende 2001 einzuführen.
->   Europäisches Patentamt
->   Europäische Kommission
 
 
 
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01.01.2010