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EU-Biopatentrichtlinie: Regierung dafür - Einschränkungen?  
  Die so genannte Biopatentrichtlinie der Europäischen Union ist heftig umstritten. Österreich hat sie bis heute nicht in nationales Recht übersetzt. Die Bundesregierung scheint aber nun der von der EU bereits per Klage eingemahnten Umsetzung positiv gegenüber zu stehen, wie Stellungnahmen im Rahmen einer parlamentarischen Enquete zu dem Thema in Wien vermuten lassen. Vizekanzler Herbert Haupt allerdings will zunächst einen Schutz "einwilligungsunfähiger Personen" im Verfassungsrang.  
Das ergab sich Mittwochvormittag bei der ganztägigen Enquete aus den Stellungnahmen von Vizekanzler Herbert Haupt (FPÖ) sowie den Ministern Martin Bartenstein (ÖVP), Hubert Gorbach (FPÖ) und Josef Pröll (ÖVP).
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Die umstrittene EU-Biopatentrichtlinie
Die EU-Biopatentrichtlinie, eigentlich "Richtlinie 98/44/EG des Parlaments und des Rates vom 6. Juli 1998 über den rechtlichen Schutz biotechnologischer Erfindungen" (CelexNr 31998 L 044), ist ein schon seit Jahren heftig diskutiertes Dokument, das Patentierungen im Bereich der Biotechnologie regelt.

Die Richtlinie wurde 1998 vom Europäischen Parlament beschlossen und hätte in der Folge bis zum Sommer 2000 in den EU-Mitgliedsstaaten in nationales Recht umgesetzt werden müssen. Im Mittelpunkt der Kontroverse steht die Frage nach der Patentierbarkeit von Leben: Die Biopatentrichtlinie ermöglicht laut ihren Kritikern die Patentierung von Pflanzen, Tieren und Teilen des Mensch wie Organe oder Gene.
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Schutz für einwilligungsunfähige Personen
"Mit der intendierten Umsetzung der EU-Richtlinie soll eine Verpflichtung Österreichs gegenüber der EU entgegen gekommen werden und innerstaatlich eine Rechtslücke geschlossen werden", sagte Haupt.

Zuvor aber sollte die Festlegung eines Schutzes vor Gen-Experimenten mit Personen kommen, die auf Grund von Alter (Kinder) oder zum Beispiel durch Behinderungen keine rechtlich verbindliche Einwilligung geben könnten.
Umsetzung im Sinne der Wirtschaft
Wirtschaftsminister Bartenstein forderte im Sinne der Wirtschaft die Umsetzung der Richtlinie:

"Die Umsetzung hätte schon im Sommer des Jahres 2000 vorgenommen werden sollen. (...) Die Umsetzung der Biopatent-Richtlinie ist dringend geboten. Sie regelt, was patentiert werden kann und was nicht. Die Forschung braucht Patentschutz. Die EU hat bereits ein Säumnisverfahren gegen Österreich eingeleitet.

Bei einer Pressekonferenz führender Vertreter der Austrian Biotech Industry hatte zuvor Dr. Kurt Konopitzky, Präsident der österreichischen Gesellschaft für Biotechnologie, unter anderem erklärt: "Die erste (EU-)Klage ist gratis. Die zweite kostet viel Geld." Man kämpfe dafür, dass - auch per Umsetzung der Richtlinie - die Rahmenbedingungen für die Biotech-Industrie in Österreich besser als der europäische Durchschnitt werde.
->   Heimische Biotech-Industrie für Richtlinie (29.4.02)
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Infrastrukturminister Gorbach befürwortete bei der Enquete ebenfalls die Umsetzung der Richtlinie: "Sie ist das Produkt einer jahrelangen Diskussion, muss aber auch weiter entwickelt werden. (...) Ein umfangreiches Monitoring-System ermöglicht es, auf Fehlentwicklungen rasch zu reagieren." Es sei nichts als ein "frommer Wunsch", wenn man jetzt eine Neuverhandlung der Richtlinie fordere.

Auch Umweltminister Pröll äußerte sich positiv: "Klar ist, dass wir uns grundsätzlich der Forschung und neuen Entwicklungen nicht entgegenstellen können. Ein paar Fragen, die da offen sind, lassen sich sicher konsensual klären."
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Opposition gegen Umsetzung
Anderer Meinung sind offenbar die Oppositionsparteien. SPÖ-Umweltsprecherin Ulli Sima: "Die Biopatent-Richtlinie erlaubt Patente auf Gene, Pflanzen und Tiere. Hier geht es um unsere Lebensgrundlagen. Die Grenze zwischen Erfindung und Entdeckung wird massiv vermischt."

Gegen die Umsetzung der Richtlinie sprach sich auch die Umweltsprecherin der Grünen, Eva Glawischnig, aus. Das Papier löse keinesfalls das Dilemma der Grenzziehung zwischen patentierbarer Erfindung und nicht patentierbarer Entdeckung. Der Schutz der einzelnen Person gegenüber Gentech-Experimenten sei zu schwach.
Biotech-Industrie will Rechtssicherheit
Bei der Biotech-Industrie-Pressekonferenz hatten die Referenten massiv die Umsetzung der Richtlinie gefordert. Konopitzky: "Wir wollen Rechtssicherheit. Wir wollen kein Patent auf Leben."

Baxter-Vorstand Peter Mateyka: "Die Biotechnologie ist die einzige Chance, unser Sozialsystem zu retten. Ein Patient, der geheilt wurde, braucht keine Therapie mehr." Der Umsatz österreichischer Biotech-Unternehmen betrug im Jahr 2002 rund 2,4 Mrd. Euro. Sie beschäftigen rund 6.000 Menschen.
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01.01.2010