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VfGH verhandelt erneut über Uni-Reform  
  Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) befasst sich am Donnerstag und Freitag erneut mit der Universitätsreform. Hintergrund ist eine Beschwerde, welche die SPÖ gegen einzelne Bestimmungen des Universitätsgesetzes (UG) 2002 eingebracht hat.  
Die öffentliche Verhandlung der Beschwerde war im Dezember überraschend vertagt worden und wird nun - im Zuge einer außertourlichen Sitzung - am Freitag fortgesetzt.

Die Chance, dass an diesem Tag auch eine Entscheidung bekannt gegeben wird, steht laut VfGH-Sprecher Christian Neuwirth etwa bei 50 zu 50.
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UG 2002 ändert organisatorische Struktur grundlegend
Mit dem - mit den Stimmen von ÖVP und FPÖ beschlossenen - UG wurde die organisatorische Struktur der Universitäten grundlegend geändert. An jeder Hochschule wurde ein Universitätsrat eingerichtet, der vor allem Kontrollfunktionen hat und der auch den Rektor und seine Stellvertreter wählt. Die Mitglieder des Universitätsrates werden teils von der Regierung, teils vom Senat der Uni und zum Teil vom Rat selbst bestellt.
->   Universitätsgesetz (UG) 2002 (www.unigesetz.at)
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Die Hauptpunkte der SPÖ-Anfechtung
Für die SPÖ ist sowohl der Universitätsrat als auch der Rektor nicht ausreichend demokratisch legitimiert, weil die Mitwirkung der Uni-Angehörigen nicht gewährleistet sei. Damit wäre das verfassungsrechtlich abgesicherte Prinzip der Autonomie der Universitäten nicht erfüllt.

Der zweite Hauptpunkt der SPÖ-Anfechtung betrifft die Leistungsvereinbarungen: Sie sind nach dem neuen Gesetz ab 2007 zwischen den Unis und dem Bund abzuschließen - und sind auch die Grundlage dafür, wie viele Mittel eine Uni aus dem Budget bekommt.

Die SPÖ kritisiert hier, dass die gesetzlichen Kriterien für diese Vereinbarungen - die als öffentlich-rechtliche Verträge ausreichend bestimmt sein müssten - zu schwammig seien. So gebe es im Gesetz keine Regelung, was bei einem Streit zwischen Bund den Unis geschieht.
Überraschende Vertagung im Dezember
Im Dezember war die öffentliche Verhandlung überraschend auf unbestimmte Zeit erstreckt worden - ein für den Gerichtshof unüblicher Schritt.

Auch die weitere Entwicklung ist noch unklar: Die Richter treffen am Donnerstagnachmittag zu Beratungen zusammen, bei denen die öffentliche Verhandlung am Freitag vorbereitet wird.

Erst gegen Freitag Mittag werde sich zeigen, ob noch am gleichen Tag eine Entscheidung bekannt gegeben werde, hieß es aus dem VfGH. Ist dies nicht der Fall, ist ein Urteil erst in der nächsten regulären Session, die Ende Februar beginnt, zu erwarten.
->   Verfassungsgerichtshof (VfGH)
->   Das science.ORF.at-Archiv zum Stichwort Uni-Reform
 
 
 
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01.01.2010