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Patent für Gentech-Weizen auf dem Prüfstand  
  Die Umweltorganisation Greenpeace hat Einspruch gegen ein Patent des Unternehmens Monsanto auf gentechnisch veränderten Weizen erhoben. Es beziehe sich auf natürliche genetische Anlagen, die auch in einem von indischen Bauern gezüchtete Weizen vorkämen.  
Nach Auskunft eines Sprechers des Europäischen Patentamts (EPA) in München wird die Erteilung des Patents vom 21. Mai 2003 im Licht der Einwände überprüft.

Teile des Patents auf den Weizen erfassen laut Greenpeace auch daraus gebackenen Kuchen und Kekse. Durch das Patent könne Monsanto die Weiterzüchtung des Weizens blockieren.
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Patent EP 445929 auf besonders gute Backeignung
Nach Ansicht von Greenpeace haben sich sowohl das Amt als auch Monsanto "wissentlich über gesetzliche Grundlagen hinweggesetzt". Das Europäische Patentübereinkommen verbiete Patente auf die normale Züchtung von Pflanzen und das entsprechende Saatgut.

Geschützt ist mit dem Patent EP 445929 die Eigenschaft des Weizens, besonders wenig eines bestimmten Eiweißes zu produzieren. Dadurch ist der Teig besonders gut für das Backen geeignet.
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Vorwürfe an das Europäische Patentamt
Greenpeace wird beim Einspruch von indischen Bauern- und Umweltorganisationen unterstützt. Diese befürchten negative Folgen für die Ernährungssituation in Indien.

"Das Patentamt und die Konzerne sitzen weiterhin in einem Boot", sagte Christoph Then, Patentexperte von Greenpeace. Diesen Vorwurf wies der Patentamts-Sprecher zurück: "Das Europäische Patentamt ist unabhängig in seinen Entscheidungen." Grundlage sei das Europäische Patentübereinkommen.
Innerhalb von neun Monaten nach der Erteilung eines Patents ist nach Angaben der Behörde ein Einspruch möglich.

Ein Patent gelte so lange, bis es letztinstandlich widerrufen sei, so der Sprecher. Ein solches Verfahren dauere voraussichtlich etwa zwei bis drei Jahre. Dazu könne gegen das Patent auch vor den Gerichten in jenen Staaten geklagt werden, in denen es gilt. Im vorliegenden Falle sei es in 13 Staaten erteilt worden. Wahrscheinlich werde jedoch zunächst das Einspruchsverfahren abgewartet.
->   Greenpeace Österreich
->   Monsanto
->   Europäisches Patentamt (EPA)
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01.01.2010