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Rechtssicherheit für geriatrische Patienten  
  Eine halbe Million geriatrischer Patienten gibt es in Österreich. Rechtssicherheit für sie sowie für chronisch kranke Patienten fordert der neu gegründete "Verband Geriatrischer Krankenhäuser Österreichs".  
Der Verband reklamiert weiters die Gleichstellung geriatrischer Krankenhäuser bei der Krankenhausfinanzierung sowie einheitliche Standards für Betreuungseinrichtungen.
"Sozialversicherung muss nicht zahlen"
Schwer chronisch Kranke, Pflegebedürftige und sehr alte Menschen würden im gegenwärtigen Sozialversicherungssystem diskriminiert, beklagt der Verband Geriatrischer Krankenhäuser Österreichs.

Aufgrund des so genannten "Asylierungs-Paragraphen" müssten die Sozialversicherungen ab einem vage definierten Zeitpunkt nicht mehr die Kosten für schwere Fälle übernehmen. Die Patienten bekämen lediglich den Pflegeanteil, heißt es vom Verband Geriatrischer Krankenhäuser.
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Der Verband: Zusammenschluss zweiter Häuser
Im Verband Geriatrischer Krankenhäuser Österreichs (VGKÖ) haben sich im Jänner 2004 zwei Häuser zusammengeschlossen: das Geriatrische Krankenhaus der Stadt Graz und das Wiener Haus der Barmherzigkeit. In Summe stehen in beiden Einrichtungen 800 Geriatriebetten zur Verfügung.
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Bis zu 100.000 Betroffene
Zwischen 60.000 bis 100.000 Patienten würden auf diese Art "aus dem System fallen", wie der Präsident des Verbandes, Christoph Gisinger, schätzt.

Gisinger auf Anfrage von Ö1: "Das sind die Patienten in den höchsten Pflegestufen, die zusätzlich noch eine schwere Krankheitskonstellation haben. Die werden gegenwärtig in geriatrischen Krankenhäusern betreut - ohne entsprechende Finanzierung."

Zum Teil geschieht dies laut Gisinger "mit viel Idealismus durch freiwillige Organisationen, zum Teil auch in normalen Pflegeheimen, zum Teil kann man nur mutmaßen, dass einige Patienten nicht adäquat betreut werden."
Rechtsanspruch auf Rehabilitation gefordert
Der VGKÖ fordert Rechtsanspruch auf Rehabilitation für geriatrische und chronisch kranke Patienten:

"Ein Rechtsanspruch auf Leistungen aus der Spitalsfinanzierung und aus der Krankenversicherung. Keine Almosen, so wie jetzt; Keine Leistungen aus der Sozialhilfe, wenn man Bittersteller ist und bürokratische Hürden überwindet - sondern eine echte Versicherungsleistung, ein echter Rechtsanspruch!"
Weitere Forderung des VGKÖ: Geriatrieplan
Die beiden Krankenhäuser fordern auch einen Geriatrieplan. Darin berücksichtigt sein sollten z.B. Aspekte der Wohnbauförderung (Stichwort Wohnungsumbau für Pflegefälle), aber genauso ambulante Dienste oder die Umgestaltung von Akutspitälern.

Barbara Daser, Ö1-Wissenschaft
->   Geriatrisches Krankenhaus der Stadt Graz
->   Wiener Haus der Barmherzigkeit
 
 
 
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01.01.2010