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Ministerium: Kein "Ansturm" ausländischer Uni-Hörer  
  Mit keinem "Ansturm" ausländischer Hörer an Österreichs Universitäten rechnet man im Bildungsministerium selbst im Falle eines negativen Urteils des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) über die Zugangsbeschränkungen für ausländische Studenten in Österreich.  
Mit einem Urteil sei in den nächsten Monaten nicht zu rechnen, meinte der Chef der Hochschul-Sektion im Bildungsministerium, Sigurd Höllinger, am Donnerstag gegenüber der APA. Das EuGH-Verfahren werde aber immer wieder von einigen Rektoren - etwa am Donnerstag im "Kurier" - dafür genutzt, um eine gewünschte Beschränkung des Hochschulzugangs nicht mit hausgemachten Problemen rechtfertigen zu müssen.
->   Mehr dazu in ORF.at: Numerus Clausus an Österreichs Unis? (18.2.04)
Eher Wechsel innerhalb Deutschlands vermutet
"Der Ansturm wird nicht stattfinden", meinte Höllinger. Die von der EU-Kommission im Vorjahr beim EuGH angefochtene Regelung sei bereits seit zehn Jahren in Kraft - seither habe es aber keine einzige Individualklage eines betroffenen deutschen Studenten gegeben. Einen Numerus clausus gebe es in Deutschland außerdem nur in wenigen Fächern wie Human-, Zahn- und Veterinärmedizin sowie Betriebswirtschaftslehre und Architektur.

Wer an seiner Wunschuniversität in seinem Wunschfach keinen Platz finde, wechsle vielmehr einfach an eine andere Hochschule in Deutschland, vermutet Höllinger. So würden etwa die Universitäten in der ehemaligen DDR immer moderner und dadurch beliebter.
Änderungen bei Zulassungen in Deutschland
In der Medizin gebe es in Deutschland darüber hinaus eine so genannte "Überlastquote" von 100 Prozent: Rund doppelt so viele Studenten würden zugelassen als in der den Bedarf regelnden Kapazitäts-Verordnung eigentlich vorgesehen, so Höllinger. Weiters werde auch gerade das Zulassungsverfahren geändert, wodurch der Abiturnote eine geringere Bedeutung zukomme.

Die Gefahr der Einführung von hohen Studiengebühren ohne sozialen Ausgleich in Deutschland - was zu einem Ausweichen nach Österreich führen könnte - schätzte der Sektions-Chef angesichts der rot-grünen Regierung als gering ein.
EUGH-Verfahren bloß Vorwand für heimische Unis
Das heiße aber natürlich nicht, dass sich die Frage von Zulassungsbeschränkungen an den Unis nicht stelle, räumte Höllinger ein.

Allerdings würden die Rektoren das EuGH-Verfahren dafür als Vorwand nehmen: An den Unis gebe es "hausgemachte Probleme", die den offenen Zugang in Frage stellen würden, verwies er etwa auf die neuen Studienpläne an den Medizin-Universitäten. Diese sehen eine Studienplatzbeschränkung ab dem zweiten Abschnitt vor.
->   Bildungsministerium
 
 
 
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01.01.2010