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Tierschutzgesetz: Streitpunkt Schächten  
  Der Beschluss eines einheitlichen Tierschutzgesetzes in Österreich scheitert bisher an der Diskussion über das Schächten. Ob es sich dabei um Tierquälerei handelt, ist laut Experten umstritten.  
Unter Schlachten versteht man generell das Töten eines Tieres durch Blutentzug, erklärte Helmut Gsandtner, Leiter des Referates Tierschutz und Tierhaltung der Stadt Wien und Mitglied der Expertenkommission bei der Ausarbeitung des neuen Tierschutzgesetzes, im ORF-Radio: "Normalerweise geht dem eigentlichen Schlachtakt, d.h. dem Öffnen der großen Gefäße im Bereich des Halses eine Betäubung voraus. Diese Betäubung unterbleibt bei der rituellen Schachtung."
Blutgefäß-Durchtrennung mit einem Schnitt
Bei der rituellen Schlachtung, eben dem Schächten, werden die großen Blut- und Nervengefäße, sowie Luft- und Speiseröhre eines Tieres mit einem Schnitt durchtrennt. Bei Rindern bleibt allerdings eine teilweise Blutzufuhr zum Gehirn noch erhalten, weil eine kleinere Arterie durch diesen einen Schächtschnitt nicht erreichbar ist.
Schmerzempfindung ungeklärt
Die Wissenschaft gibt keine klare Antwort, ob ein geschächtetes Tier Schmerzen leidet, so Gsandtner: "Mir ist keine Literaturstelle bekannt, wo hundertprozentig drinnensteht, das Tier leidet oder das Tier leidet nicht. Ich würde es nicht ausschließen, speziell beim Rind, dass das Tier zumindest eine gewisse Zeitspanne Schmerzempfindungen ausgesetzt sein könnte."
Betäubung als - politischer - Ausweg?
Daher auch der Vorschlag Gsandtners, der mittlerweile von einigen Politikern aufgegriffen worden ist, geschächtete Tiere unmittelbar nach dem Schnitt zu betäuben:
"Eine Betäubung unmittelbar nach dem Schächtschnitt stellt sicher, dass das Tier nkeine Schmerzen empfinden kann und man sich daher die Diskussion darüber erspart, wie lange das Tier noch bei Bewusstsein sein könnte und zu einer Schmerzempfindung fähig ist."
Gängige Praxis bis vor wenigen Jahrzehnten
In der Diskussion um das Schächten dürfe man nicht vergessen, dass noch vor wenigen Jahrzehnten ganz allgemein ohne Betäubung geschlachtet wurde, sagt Gsandtner: "Die Betäubung von Großtieren, Rindern zum Beispiel, erfolgte eigentlich nicht aus Tierschutzgründen, sondern aus Arbeitnehmerschutzgründen. Weil es eben zu gefährlich war und zu kompliziert war, einem unbetäubten Tier die Gefäße zu eröffnen. Und der Begriff Stechvieh leitet sich aus einer Zeit ab, wo diese Tiere nicht betäubt wurden, wo die Tiere ganz einfach gestochen werden konnten."

Zahlen darüber, wie viele Tiere überhaupt in Österreich geschächtet werden, sind nicht in Erfahrung zu bringen.

Franz Simbürger, Ö1-Wissenschaft
 
 
 
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01.01.2010