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Uni Wien: ÖH will Studiengebühren zurückholen  
  Die HochschülerInnenschaft (ÖH) an der Universität Wien will den Studenten die Möglichkeit geben, sich die Studiengebühren als "Lehrmittelförderbeitrag" von ihrer Hochschule zurückzuholen.  
Ansatzpunkt ist die im neuen Universitätsgesetz (UG) festgeschriebene Möglichkeit der Zweckwidmung der Studienbeiträge durch die Studenten per Abstimmung - die ÖH-Vertreter wollen nun als Wahlvorschlag die Rücküberweisung der Gebühren als "Lehrmittelförderbeitrag" festlegen. Das Rektorat der Universität hält dies aber für "rechtlich nicht haltbar".
->   §91 des UG 2002: Studienbeitrag
Studierende wählen aus Vorschlagsliste
Seit dem In-Kraft-Treten des UG sind die Studierenden im Zuge einer Abstimmung berechtigt, aus einer vom jeweiligen Senat erstellten Vorschlagsliste eine Zweckwidmung ihrer Gebühren festzulegen. Einer dieser Vorschläge muss dabei von den Studentenvertretern im Senat stammen - diese plädieren nun - wie an der Uni Salzburg - für eine "Rücküberweisung als Lehrmittelförderbeitrag".
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Es geht um 30 Millionen Euro
Bei der vom 7. bis 28. Juni via E-Voting ("unet-Account", das ist das User-System für die Studierenden der Uni Wien) stattfindenden Befragung geht es um die Verteilung von rund 30 Mio. Euro. Sämtliche Mittel erhält jene Kategorie, die am häufigsten gewählt wird. Wahlberechtigt sind alle ordentlichen und außerordentlichen Studierenden der Universität Wien, die zum Stichtag 25. Mai inskribiert sind.
->   Mehr dazu (ÖH Uni Wien)
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"Vorgaukeln von Demokratie"
"Unsere Kategorie bedeutet, dass alle Studenten Geld bekommen und selbst entscheiden können, wo sie es am meisten brauchen", so Vera Schwarz, Studentenvertreterin im Senat, bei einer Pressekonferenz am Dienstag.

Trotz der Festlegung dieser Kategorie nehme man die Wahl selbst aber nicht ernst: "Die Wahl wird durchgeführt, um den Studenten vorzugaukeln, dass noch Demokratie an der Uni herrscht." Die Zweckwidmung sei nämlich "ohnehin eine Farce" - jede Verteilung führe dazu, dass der gewählte Bereich eben um den entsprechenden Betrag im Globalbudget der Uni gekürzt werde.
Rektorat hält Rückzahlung für illegal
Das Rektorat hält die Rückzahlung der Gebühren an die Studenten für rechtswidrig. Laut UG müsse sich die Zweckwidmung der Gebühren an den Zielsetzungen und den Aufgaben der Universität orientieren, hieß es in einer Aussendung.

Eine Rücküberweisung als "Lehrmittelförderbeitrag" entspreche dieser Vorgabe nicht: "Die Förderung der Studierenden durch Geldzuwendungen ist Angelegenheit des Bundes im Rahmen der Studienförderung", wird dazu der Verfassungsrechtler Heinz Mayer zitiert. Die ÖH sieht die Rücküberweisung hingegen auch als eine Art "Nachwuchsförderung" - und eine solche sei durchaus Sache der Uni.
Rektorats-Vorschlag: 60 Prozent des Gelds für Lehre
Die Uni-Leitung plant übrigens einen eigenen Vorschlag für die Zweckwidmung der Beiträge: 60 Prozent der Einnahmen aus den Gebühren sollen in die Lehre, je 15 Prozent in Forschung bzw. Ausstattung sowie je fünf Prozent in Soziales bzw. Internationales investiert werden.

Gesichert werden sollen dadurch unter anderem eine Ausweitung des Lehrangebots, mehr freie Wahlfächer und Investitionen ins E-Learning sowie Stellen für Dissertanten, die Förderung von Studenten in Notsituationen, die Adaptierung von Hörsälen und die Schaffung von zusätzlichen EDV-Arbeitsplätzen.
->   Uni Wien
 
 
 
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01.01.2010