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Uni Wien: Rechtsauskunft zu Studienbeitrag nötig  
  Nachdem Studierende an der Universität Wien einen Antrag auf Rückzahlung des Studienbeitrages eingebracht haben, will nun der Senat eine Rechtsauskunft des Bildungsministeriums einholen.  
Die Beschlussfassung zu dieser Frage werde bis zu dem Vorliegen der Rechtsauskunft aufgeschoben, teilte der Senat der Universität Wien am Freitag in einer Aussendung mit. Dabei gehe es nicht nur um die grundsätzliche Frage der Zulässigkeit einer solchen Verwendung von Studienbeiträgen, sondern auch um Haftungsfragen.
->   Uni Wien: ÖH will Studiengebühren zurückholen (20.4.04)
Studenten dürfen Zweckwidmung vorschlagen
Seit dem In-Kraft-Treten des Universitätsgesetzes (UG) sind die Studierenden im Zuge einer Abstimmung berechtigt, aus einer vom jeweiligen Senat erstellten Vorschlagsliste eine Zweckwidmung ihrer Gebühren festzulegen.

Einer dieser Vorschläge muss dabei von den Studentenvertretern im Senat stammen. An den Universitäten Wien und Salzburg haben die ÖH-Vertreter eine "Rücküberweisung als Lehrmittelförderbeitrag" vorgeschlagen.
Rektorat bezeichnet Rückzahlung als "rechtswidrig"
Das Rektorat der Uni Wien hat in einer ersten Reaktion die Rückzahlung der Gebühren an die Studenten als rechtswidrig bezeichnet, da sich laut UG die Zweckwidmung der Gebühren an den Zielsetzungen und den Aufgaben der Universität orientieren müsse.
->   Uni Wien
->   Österreichische HochschülerInnenschaft
->   Das Stichwort Studiengebühr im science.ORF.at-Archiv
 
 
 
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01.01.2010