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Reparatur des Uni-Gesetzes passierte Ausschuss  
  Die Reparatur der vom Verfassungsgerichtshof (VfGH) aufgehobenen Teile des UG hat mit den Stimmen der Regierungsparteien am Donnerstag den parlamentarischen Wissenschaftsausschuss passiert.  
Eingeführt werden soll damit der bisher fehlende Rechtsschutz bei den ab 2007 zwischen Unis und Bildungsministerium abzuschließenden Leistungsvereinbarungen.

"Vorsorglich" repariert wird außerdem eine vor kurzem beim VfGH angefochtene Bestimmung, die wissenschaftliche Mitarbeiter in Ausbildung von den Senatswahlen ausgeschlossen hat. Änderungen gibt es außerdem bei der Rückerstattung der Studiengebühren für Ausländer.
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Hintergrund: VfGH hob Leistungsvereinbarungen auf
Im Jänner hatte der VfGH zwar die neue Organisation der Hochschulen für verfassungskonform erklärt, auf Grund des fehlenden Rechtsschutzes aber die Leistungsvereinbarungen aufgehoben. Diese Verträge zwischen Unis und Ministerium sollen ab 2007 die wechselseitigen Verpflichtungen zwischen Bund und den Hochschulen regeln.
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Begründung: Keine Vorsorge für Streitfälle
Keine ausreichende Vorsorge war laut VfGH für jene Fälle getroffen, in denen sich Uni und Ministerium über keine Leistungsvereinbarungen einigen konnten bzw. bei Streitigkeiten aus einem bereits abgeschlossenen Vertrag.
Schlichtungskommission soll geschaffen werden
Daher soll nun eine Schlichtungskommission geschaffen werden, die bei Nichteinigung einen Bescheid erlässt, gegen den der Rechtsweg bis zu den obersten Gerichten offen steht.

Die fünfköpfige Kommission ist weisungsfrei und soll aus je zwei Mitgliedern von Universität und Bildungsministerium sowie einem auf Vorschlag des OGH-Präsidenten ernannten Richter, der auch den Vorsitz führt, bestehen.

Kommt es zu Differenzen über eine bereits abgeschlossene Leistungsvereinbarung, wird deren Gültigkeit zunächst ebenfalls mit einem Bescheid des Ministeriums festgestellt. Auch gegen diesen kann der Rechtsweg beschritten werden.
Zudem "Reparatur" der Senatswahlen
Vorausblickend repariert werden sollen außerdem Bestimmungen über die Wahl zu den Senaten, die wissenschaftliche Mitarbeiter in Ausbildung vom aktiven und passiven Wahlrecht ausschlossen. Der VfGH hat dagegen im März ein Gesetzprüfungsverfahren wegen Gleichheitswidrigkeit eingeleitet.

Künftig sollen daher die betroffenen Mitarbeiter wahlberechtigt sein. Dieser Bestimmung haben neben den Regierungsparteien auch die Grünen zugestimmt.
Neues bei Studiengebühren für Ausländer
Bei den Studiengebühren für Ausländer soll die so genannte Reziprozität (Wechselseitigkeit) neu geregelt werden.

Diese sah bisher vor, dass bei Vorliegen eines zwischenstaatlichen Vertrags Studenten jener Länder, die von Österreichern keine Gebühren einheben, umgekehrt in Österreich von den Studienbeiträgen befreit sind. Künftig soll diese Befreiung verstärkt in Abkommen zwischen den Unis selbst geregelt werden.
Kritik von SPÖ-Wissenschaftssprecher Broukal
Kritik an den Regierungsparteien übte SPÖ-Wissenschaftssprecher Josef Broukal, weil diese einen von SPÖ und Grünen neuerlich eingebrachten Antrag für ein 100-Millionen-Euro-Soforthilfepaket für die "Not leidenden Universitäten" abgelehnt haben.

"Wegschauen hilft nicht, die Unis leiden und bleiben mit ihren Sorgen und Nöten allein", erklärte Broukal in einer Aussendung.
->   Der Österreichische Verfassungsgerichtshof
->   Universitätsgesetz 2002 (www.unigesetz.at)
Mehr zu diesen Themen in science.ORF.at:
->   Universitätsgesetz soll repariert werden (16.6.04)
->   Uni-Zukunft: "Wunderwaffe" Leistungsvereinbarungen? (4.5.04)
->   Uni-Reform: Rektoren sehen VfGH-Urteil positiv (26.1.04)
->   VfGH-Urteil: Hochschulen müssen nichts ändern (23.1.04)
->   Das science.ORF.at-Archiv zum Stichwort Uni-Reform
 
 
 
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01.01.2010