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Krebsmaus-Patent erneut auf dem Prüfstand  
  Das umstrittene europäische Patent auf die so genannte Krebsmaus der US-Universität Harvard kommt erneut auf den Prüfstand. Die Nager dienen der medizinischen Forschung und sind besonders krebsanfällig.  
Eine Beschwerdekammer beim Europäischen Patentamt (EPA) in München befasst sich vom kommenden Montag an in zweiter Instanz mit Einsprüchen gegen das Patent, das 1992 an die US-Universität Harvard erteilt worden war.

In erster Instanz waren die Einsprüche von Tierschützern und kirchlichen Kritikern bereits 2001 zurückgewiesen worden. Zu Forschungszwecken wird die Krebs-Maus durch gentechnische Veränderung besonders krebsanfällig gemacht.
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Erstes europäisches Patent auf transgenes Tier
Bei dem Patent mit der Nummer EP 0169672 vom 13. Mai 1992 handelt es sich um das erste europäische Patent, das auf ein so genanntes transgenes Tier erteilt wurde. Das sind Tiere, denen mindestens ein Gen anderer Lebewesen eingepflanzt wird. Im vorliegenden Fall wird in das Erbgut von Mäusen ein menschliches Krebsgen eingeschleust, durch das die Nager frühzeitig und mit hoher Häufigkeit Krebstumore entwickeln. In den USA ist die Krebsmaus bereits seit 1988 patentiert. Der Patentschutz von 20 Jahren erstreckt sich auf transgene Säuge- und Nagetiere, in deren Erbgut das so genannte Onko-Gen eingebracht wurde. Die amerikanische Chemie-Firma DuPont besitzt die Lizenz auf die Harvard-Krebsmaus.
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Erneute Beschwerde gegen EPA-Entscheidung
Gegen die Entscheidung einer EPA-Einspruchsabteilung, die am 6. November 2001 in erster Instanz das Patent im Kern bestätigt hatte, legten von ursprünglich 17 Einspruchsparteien sechs erneut Beschwerde ein.

Dabei handelt es sich um den Bundesverband der Tierversuchsgegner (Bonn), britische Tierversuchsgegner, deutsche und Schweizer Organisationen gegen Patente auf Leben, österreichische Tierschützer und den Evangelischen Stadtkirchenverband Köln.
Die Argumente der Kritiker
Die Kritiker argumentierieren, das Patent entspreche nicht den Erfordernissen der Neuheit und der erfinderischen Tätigkeit im Sinne des Patentrechts und verstoße zudem gegen die öffentliche Ordnung und die guten Sitten.

Darüber hinaus umfasse es auch den Schutz von Tierarten, was nach dem Europäischen Patentübereinkommen (EPÜ) nicht zulässig sei.

Der Protest richte sich dagegen, dass Tiere durch die Patentierung technischen Geräten wie Kaffeemaschinen oder Luftpumpen gleichgestellt würden, erklärte Marion Selig vom Bundesverband Menschen für Tierrechte. "Tiere sind jedoch keine Erfindung des Menschen, weder damals noch heute, daher können sie auch nicht patentiert werden."
->   Europäisches Patentamt in München
->   Mehr zu diesem Thema in science.ORF.at
 
 
 
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01.01.2010