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Bioethikkommission mehrheitlich für PID  
  Die Bioethikkommission beim Bundeskanzleramt hat bei ihrer Sitzung keine einheitliche Stellungnahme zum Thema "Präimplantationsdiagnostik" (PID) abgegeben. Es wurden gegensätzliche Papiere entworfen und von den jeweiligen Befürwortern unterschrieben.  
Zwölf Mitglieder sprachen sich für eine beschränkte Zulassung der PID aus, sieben unterzeichneten das Papier zur Beibehaltung der derzeitigen Gesetzeslage, welche die PID verbietet.
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Präimplantationsdiagnostik
PID ist die Untersuchung von im Reagenzglas befruchteten Embryonen vor der Einpflanzung in den Mutterleib. Zu unterscheiden ist die Technik von der - in Österreich erlaubten - so genannten Fruchtwasseruntersuchung bei natürlich entstandenen Schwangerschaften.
->   Mehr zu PID bei www.drze.de
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Argumente - pro und kontra
Befürworter der PID argumentieren, dass so etwaige genetische Erkrankungen oder Schäden erkannt werden könnten und so den Eltern Leid erspart würde.

Gegen argumentieren, dass damit auch der selektiven Auswahl von Embryonen - etwa nach bestimmten Charakterzügen oder Körpermerkmalen - Tür und Tor geöffnet würde. In Österreich ist die PID derzeit nach dem Fortpflanzungsmedizingesetz verboten.
Bericht: Übereinstimmung bei Diskussions-Übersicht
In einem allgemeinen Teil enthält der Bericht der Bioethikkommission eine Zusammenstellung der in der nationalen und internationalen Diskussion vorgebrachten Argumentationen.

Neben naturwissenschaftlich-medizinischen Aspekten der PID werden Überlegungen zur ethischen und rechtlichen Zulässigkeit dieser Methode sowie mögliche rechtspolitische Optionen zusammengefasst. Dieser Teil fand die Zustimmung aller Mitglieder der Bioethikkommission.
Positionen bezogen, aber keine Abstimmung
Der Vorsitzende der Kommission, Reproduktionsmediziner Johannes Huber, betont ausdrücklich, dass in der Bioethikkommission bewusst keine Abstimmung oder gar Entscheidung für eine bestimmte Option herbeigeführt worden sei:

"Das ist nicht die Aufgabe der Kommission, das ist Aufgabe des politischen Prozesses und letztendlich des Gesetzgebers", so Huber in einer Aussendung. Die Bioethikkommission habe aber die verschiedenen Argumente aufbereitet und dargestellt.

Die österreichische Bioethikkommission hat die heutige Sitzung mit einer Trauerminute begonnen und ihre tiefe Betroffenheit über den Tod des Bundespräsidenten Thomas Klestil und ihre Anteilnahme und ihr Mitgefühl für die Angehörigen zum Ausdruck gebracht.
->   Bioethikkommission beim Bundeskanzleramt
->   Das Stichwort Präimplantationsdiagnostik im science.ORF.at-Archiv
 
 
 
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01.01.2010