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Großbritannien: "Designer-Babys" bedingt erlaubt  
  Großbritannien lockert die Bestimmungen für die Schaffung von "Designer-Babys", die als Embryonen nach bestimmten "wünschenswerten Merkmalen" ausgesucht worden sind.  
Die Behörde für Befruchtung und Embryologie entschied in London, dass eine solche Vorauswahl zulässig ist, wenn damit Geschwisterkinder gerettet werden können.
Anlassfall: Kind mit seltener Blutkrankheit
Damit kann die Methode von den Eltern eines zwei Jahre alten Buben in Anspruch genommen werden, der an einer seltenen Blutkrankheit leidet.

Das Kind soll mit Stammzellen behandelt werden, so dass sein Körper wieder genug rote Blutkörperchen produziert. Doch weder seine Eltern noch sein drei Jahre älterer Bruder sind ihm genetisch ähnlich genug, um als Spender in Frage zu kommen.

Deshalb sollen Ärzte durch künstliche Befruchtung bis zu zwölf Embryonen schaffen und dann prüfen, welcher die genetischen Eigenschaften hat, die dem Buben helfen könnte. Dieser Embryo soll dann der Mutter eingepflanzt werden.
Heftige Diskussionen im Vorfeld
Die Geburt eines solchen Babys mit ausgewählten Erbguteigenschaften hatte im Juni bereits zu heftigen ethischen Diskussionen in Großbritannien geführt.

Die Eltern des Kindes, das ebenfalls einmal seinem schwer kranken Bruder Blutstammzellen spenden soll, hatten in den USA einen Embryo mit passenden Erbguteigenschaften aussuchen lassen, da die britische Behörde ihnen noch die Genehmigung für eine solche Auswahl verweigert hatte.
Reaktionen unterschiedlich
Die britischen Reaktionen auf die am Mittwoch bekannt gegebene Zulassung der Methode fielen unterschiedlich aus. Der Fruchtbarkeitsexperte Simon Fischel sagte, es wäre unethisch, davon keinen Gebrauch zu machen, da so Leben gerettet werden könnten.

Dagegen sagte Jack Scarisbrick von der Anti-Abtreibungsorganisation Life: "Es kann niemals richtig sein, Menschen herzustellen, um andere Menschen zu reparieren."
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Die rechtliche Situation in Deutschland und Österreich
In Deutschland ist jede genetische Voruntersuchungen von Embryonen vor dem Einsetzen in die Gebärmutter, die Präimplantationsdiagnostik (PID), verboten.

In Österreich ist PID - die Untersuchung von Embryonen vor dem Einpflanzen im Zuge einer künstlichen Befruchtung (IVF) - nach Ansicht der Bioethikkommission beim Bundeskanzleramt in bestimmten Fällen zulässig, allerdings gibt es bis jetzt keine endgültige rechtsverbindliche Klärung der Frage. In der Praxis wurde die Methode in Österreich bisher noch nicht angewendet.
->   Mehr zur PID (www.drze.de)
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Mehr zu diesem Thema in science.ORF.at
->   Ulrich Körtner: PID - Argumente für eine beschränkte Zulassung (19.7.04)
->   Bioethikkommission für beschränkte PID-Zulassung (19.7.04)
 
 
 
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01.01.2010