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Bedrohte Arten als verbotene Reisesouvenirs  
  Elfenbein-Schmuck oder Krokodilleder-Gürtel: Diese und ähnliche Dinge werden gerne als Souvenirs von Reisen mitgebracht - verstoßen aber gegen Artenschutz-Abkommen, warnt die Umweltorganisation WWF.  
Broschüre "Schauen statt kaufen"
Viele Mitbringsel fallen nicht nur unter das Washingtoner Artenschutz-Übereinkommen CITES, das den Handel mit gefährdeten Tier- und Pflanzenarten regelt, sondern können dem Urlauber auch eine saftige Geldstrafe einbringen.

Für alle, die bei Souvenirs auf Nummer sicher gehen wollen, hat der WWF gemeinsam mit dem Umweltministerium die Broschüre "Schauen statt Kaufen" zusammengestellt.
->   Mehr dazu beim WWF
Artenschutz-Übereinkommen CITES
30.000 vom Aussterben bedrohte Arten sind im Washingtoner Artenschutz-Übereinkommen erfasst (auch CITES-Konvention genannt). Vier Kategorien bzw. "Anhänge" werden je nach Gefährdung der Art unterschieden.

Geschützte Tiere und Pflanzen (lebend, tot oder zu "Andenken" verarbeitet) dürfen je nach Art gar nicht oder nur mit behördlicher Ein- bzw. Ausfuhrgenehmigung mitgebracht werden. Die notwendigen Formulare gibt es beim Umweltministerium.

Die Papiere müssen von den zuständigen Behörden ausgestellt sein und nicht vom Händler, sie werden vom österreichischen Zoll kontrolliert.
->   Umweltministerium
"Nur" ein Seepferdchen?
Urlauber brauchen z.B. für Riesenmuscheln oder Korallenschmuck Ausfuhrdokumente; Papiere von Straßenhändlern sind ungültig.

Jutta Jahrl von der Umweltorganisation WWF nennt ein weiteres Beispiel: "Wenn Sie ein Seepferdchen aus dem Urlaub mitnehmen, machen Sie sich strafbar, wenn sie keine behördliche Genehmigung dabei haben. Nachdem man das als Tourist im Regelfall nicht hat: Bitte Finger weg von getrockneten Seepferdchen!"

Für lebende Pflanzen besonders bedrohter Arten (z.B. für viele Kakteen und Orchideen) sind ebenfalls Ausfuhrgenehmigungen nötig, sofern nicht überhaupt ein Handelsverbot besteht. Absolut verboten sind z.B. Wale und Meeresschildkröten bzw. Produkte daraus.
Geld- und Freiheitsstrafe drohen
Findet der Zoll das illegale Souvenir im Reisegepäck, machen die Beamten laut Jutta Jahrl vom WWF keinen Unterschied, ob wissentlich oder unwissentlich gegen den Artenschutz verstoßen wurde, ob das illegale Souvenir gefunden oder gekauft wurde.

"Wenn Sie ein Seepferdchen mitbringen und am Zoll erwischt werden, dann hat das in jedem Fall ein Verfahren zur Folge. Das Seepferdchen wird beschlagnahmt und Ihnen als Urlauber droht eine Geldstrafe," so Jahrl im ORF-Radio.

Die Höchststrafen für ein Uhrband aus dem falschen Leder, eine Kaviardose zuviel oder ein schweres artenschutzrechtliches Vergehen wie der Schmuggel eines lebenden Tieres liegen laut Broschüre "Schauen statt Kaufen" bei 36.300 Euro oder im Extremfall bei zwei Jahren Gefängnis.
Im Vorjahr 175 Anzeigen
In Österreich gab es laut Umweltorganisation WWF im Vorjahr 175 Anzeigen wegen Verstößen gegen das Artenschutz-Abkommen. Beschlagnahmte lebende Tiere landen meist im Tiergarten Schönbrunn oder im Haus des Meeres in Wien. Die übrigen Mitbringsel (wie Kroko-Handtaschen, Leoparden-Bettvorleger oder Schildpatt-Schmuck) werden im Naturhistorischen Museum Wien deponiert oder beim Zoll zu Schulungszwecken.

Mitunter, so Jutta Jahrl vom WWF, könne der Staat beschlagnahmte Objekte verkaufen - allerdings nicht zurück an den "Täter" und auch nur sofern die Objekte nicht in die besonders streng regulierte Kategorie A des Washingtoner Artenschutz-Übereinkommens fallen.
Alternative Souvenirs
Der WWF ruft dazu auf, keine lebenden Tiere oder Pflanzen aus dem Urlaub mitzunehmen, und zu alternativen Souvenirs zu greifen: Zierrat aus Rinderknochen statt aus Elfenbein, Schnitzereien aus Olivenholz statt aus Tropenholz, Schmuck aus Glas statt aus Korallen.

Barbara Daser, Ö1-Wissenschaft
->   CITES
->   Mehr zum Thema Artenschutz in science.ORF.at
 
 
 
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01.01.2010