News
Neues aus der Welt der Wissenschaft
 
ORF ON Science :  News :  Wissen und Bildung .  Medizin und Gesundheit 
 
Präimplantationsdiagnostik: Aufregung um Novelle  
  Stockenden Informationsfluss zwischen den betroffenen Regierungsmitgliedern gab es bei der jüngsten Initiative des Gesundheitsministeriums zur teilweisen Legalisierung der Präimplantationsdiagnostik (PID).  
Das Justizministerium sei von der Versendung der Gentechniknovelle in die Begutachtung nicht in Kenntnis gesetzt worden, heißt es dazu in einem gegenüber der APA bestätigten Schreiben des Justizministeriums an die Lebenshilfe Österreich.
Lange Diskussion um PID
Für die so genannte PID kommen nur Embryonen in Frage, die im Rahmen der Befruchtung außerhalb des Mutterleibes (IVF für in-vitro-Fertilisation) hergestellt werden. Wissenschaftler und Mediziner fordern seit Jahren, dass diese Embryonen vor der Einpflanzung untersucht werden sollten, vor allem um die Belastung der Mutter durch Fehlschläge möglichst gering zu halten.

Kritiker fürchten dagegen, dass mit einer solchen Untersuchung auch einer Selektion der Embryonen Tür und Tor geöffnet werde.
Lebensfähigkeit des Embryo soll überprüft werden
Die PID wird im Gentechnik-Gesetz - Zuständigkeit Gesundheitsministerin Maria Rauch-Kallat (ÖVP) - und im Fortpflanzungsmedizingesetz - Zuständigkeit Justizministerin Karin Gastinger (BZÖ) - geregelt.

Mit einer von Rauch-Kallat kürzlich zur Begutachtung ausgesandten Novelle des Gentechnik-Gesetzes soll die PID jedenfalls in bestimmten Fällen erlaubt werden. Entsprechend der Empfehlung der Bioethikkommission der Bundesregierung soll eine Untersuchung dann möglich sein, wenn sie der Überprüfung der Lebensfähigkeit des Embryos dient.
Voraussetzung: Risiko einer schweren Erkrankung
Die Voraussetzung sollte etwa dann gegeben sein, wenn bereits einige IVF-Versuche fehlgeschlagen sind, oder wenn auf Grund chromosomaler oder genetischer Befunde das Risiko einer schweren Erkrankung besteht, die noch während der Schwangerschaft, bei der oder bald nach der Geburt zum Tode führt.
"Eigenwillig anmutende Vorgangsweise"
Gastinger sei erst am Montag von der "eigenwillig anmutenden Vorgangsweise" informiert worden. Sie habe dem Gesundheitsministerium mitgeteilt, dass sie keine Zustimmung zum vorliegenden Entwurf gegen könne.

Die Justizministerin regte in ihrem Brief an die Lebenshilfe Österreich einen Diskussionsprozess und konkret eine Gesprächsrunde mit Vertretern von Menschen mit Behinderungen an.
Gesundheitsministerium versteht Aufregung nicht
Im Gesundheitsministerium versteht man die Aufregung nicht. Das Thema sei nicht neu, vor etwa einem Jahr habe die Bioethikkommission der Bundesregierung eine ähnliche Empfehlung abgegeben, wie sie nun in der Novelle formuliert sei, hieß es dazu aus dem Büro von Gesundheitsministerin Maria Rauch-Kallat.

Wie auch das Gesundheitsministerium habe das Justizministerium zwar keine Mitglieder aber doch Vertreter bei den Sitzungen der Bioethikkommission.

Richtig sei, dass für die Ermöglichung der PID auch das unter die Agenden von Gastinger fallende Fortpflanzungsmedizingesetz geändert werden müsse.
Begutachtung habe erst begonnen
Wenn die beiden Ministerien im Vorfeld nicht mit einander kooperiert hätten, so sei das zwar eine Panne, meinte ein Mitarbeiter Rauch-Kallats.

Andererseits sei die Diskussion mit Beginn der Begutachtung entstanden. Es sei deshalb noch nichts passiert und die Aufregung unnötig. Sinn der Begutachtung sei, dass man mit einander rede.

[science.ORF.at/APA, 10.8.05]
->   Mehr zum Thema Präimplantationsdiagnostik im science.ORF.at-Archiv
 
 
 
ORF ON Science :  News :  Wissen und Bildung .  Medizin und Gesundheit 
 

 
 Übersicht: Alle ORF-Angebote auf einen Blick
01.01.2010