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Bachelor und Master: Neue Titel an Unis und FHs  
  An den österreichischen Universitäten und Fachhochschulen gibt es nach Änderungen im Universitätsgesetz und im Fachhochschul-Studiengesetz demnächst neue akademische Titel.  
Der "Bakkalaureus" wird zum "Bachelor", der "Magister" im neuen dreigliedrigen Studiensystem zum "Master". Bei den Diplomstudien bleibt dagegen alles beim Alten, also beim Grad "Magister".

Ebenfalls neu: Der einem Fachhochschul-Abschluss hintangestellte Zusatz "(FH)" entfällt künftig. Damit vergeben Unis und FHs idente Titel.
Ziel: Internationale Vergleichbarkeit
Ziel der Regelung ist es, die internationale Vergleichbarkeit der Abschlüsse zu erhöhen. Die Universitäten sind aber nicht gezwungen, ihre Titel umzustellen. Falls sie wollen, können sie auch weiterhin die alten Grade vergeben. Für die Fachhochschulen legt der Fachhochschulrat die Grade fest.
Neu: Bachelor und Master
Bisher haben die Absolventen eines Bakkalaureat-Studiums die vor den Namen gestellten Titel "Bakkalaureus/Bakkalaurea" erhalten, jene eines daran anschließenden Magisterstudiums die Titel "Magister/Magistra".

Künftig sollen sie geschlechtsneutral "Bachelor" bzw. "Master" heißen, wobei der Titel hinter den Namen gestellt wird (z.B. Max Mustermann, Bachelor of Arts). Abgekürzt wird der Bachelor mit "B.", die Abkürzung für den Master legen die Unis selbst fest.

Personen, die bereits den Titel Bakkalaureus/Bakkalaurea bzw. Magister/Magistra führen, dürfen diesen behalten, können aber auch auf Bachelor bzw. Master "umsteigen" - falls "ihre" Universität den Wechsel beschlossen hat.
Genaue Bezeichnung Uni-Sache
Die genaue Bezeichnung des Titels ist von der Universität im Studienplan festzulegen. Theoretisch möglich wäre es also, dass die Uni Wien einen "Bachelor of Philosophy" vergibt, die Uni Innsbruck aber - zum Beispiel - einen "Bachelor of Philosophical Studies".

Keine Änderungen gibt es bei den zweigliedrigen Diplomstudien (Magister-Doktor) wie etwa den Rechtswissenschaften: Hier bleibt der Magister-Titel erhalten. Ein automatischer "Umstieg" auf den Master ist verboten. Dieser wäre erst dann möglich, wenn das Jus-Studium zunächst vom zwei- ins dreigliedrige System umgewandelt würde.

Master-Titel gibt es weiterhin auch für Absolventen von kostenpflichtigen Uni-Lehrgängen: Diese werden - wie bereits bisher - mit einem Master-Grad bedacht (z.B. Master of Business Administration/MBA oder Master of Laws/LLM).

[science.ORF.at/APA, 1.3.06]
 
 
 
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01.01.2010