News
Neues aus der Welt der Wissenschaft
 
ORF ON Science :  News :  Leben 
 
Vogelgrippe: Stallpflicht wird nach 12. Mai gelockert  
  Die Stallpflicht für Geflügel wird nach Ablaufen der derzeitigen Frist am 12. Mai gelockert. Nur noch in Risikogebieten, die von den Experten nun genau definiert werden, soll sie weiter aufrecht erhalten bleiben.  
In der kommenden Woche sollen diese Gebiete genau bestimmt werden. In allen übrigen Gebieten ist die Stallpflicht ab 12. Mai aufgehoben.

Dazu haben sich Mittwochabend die Experten des Gesundheitsministeriums, der Veterinärmedizinischen Universität, der Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) sowie alle neun Landesveterinärdirektoren und Vertreter der Geflügelwirtschaft bei einer Sitzung geeinigt.
Entscheidender Faktor: Geflügeldichte
Im Detail heißt das, dass in Gebieten, die eine höhere Hausgeflügeldichte als 750 Tiere pro Quadratkilometer aufweisen, die Stallpflicht aufrecht bleibt. Davon betroffen sind neun Bezirke in ganz Österreich: Feldbach, Amstetten, Wolfsberg, Hartberg, Wr. Neustadt-Stadt, Radkersburg, St. Pölten-Stadt, Linz-Land und Braunau am Inn.

Das gleiche gilt für jene Risikogebiete, die im Februar 2006 auf Vorschlag der Bundesländer festgelegt wurden, mit Ausnahme des Kärntner Seengebietes.
H5N1-Gebiete und Schlachtbetriebe ausgenommen
Ebenso wird die Stallpflicht in Gebieten, die sich mindestens innerhalb eines Kilometers entlang von Flussläufen und Seeufern befinden, an denen im Zuge des Wildvogelmonitorings seit Februar positive H5N1-Fälle bei Wildvögel aufgetreten sind, nicht aufgehoben. Beispiele dafür: das Donautal, Murtal ab Bruck an der Mur und das oberösterreichische Seengebiet.

In einem Gebiet im Umkreis von zehn Kilometern um Geflügelschlachtbetriebe gilt die Verordnung ebenfalls weiterhin. Das wurde laut Gesundheitsministerium als notwendig erachtet, da von großen Geflügelschlachtbetrieben auf Grund der hohen Tiertransportdichte, ein hohes Risiko einer Ausbreitung der Tierseuche ausgeht. Dabei sind die Bezirke Feldkirchen und Mattersburg zusätzlich betroffen.
Strenge Richtlinien weiterhin gültig
Dennoch gelten in nicht betroffenen Gebieten weiterhin strenge Richtlinien, sagte Gesundheitsministerin Maria Rauch-Kallat (ÖVP) im APA-Gespräch. Werden in einem Freilandbetrieb Gänse, Enten oder Strauße gehalten, so seien diese getrennt von Hühnern und Puten zu halten. Pflicht seien außerdem serologische Untersuchungen.

An der Meldepflicht für kleine Geflügelhaltungen, sowie an dem flächendeckenden Wasservogelmonitoring (Einsendeverpflichtung von toten Wasser- und Greifvögeln) wird weiterhin festgehalten. Das zusätzlich durchgeführte Wildvogelscreening im Mai wird durch ein ganzjähriges Untersuchungsprogramm von kranken Wildvögeln an der Geflügelklinik der Veterinärmedizinischen Universität abgerundet.

[science.ORF.at/APA, 4.5.06]
 
 
 
ORF ON Science :  News :  Leben 
 

 
 Übersicht: Alle ORF-Angebote auf einen Blick
01.01.2010