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Uni-Zugang könnte erneut vor dem EuGH landen  
  Österreich droht beim Thema Universitätszugang am Mittwoch ein Deja-vu-Erlebnis. Dann will die EU-Kommission ihre Entscheidung über die EU-Konformität der von Österreich im Vorjahr verhängten Quotenregelung für das Medizinstudium bekannt geben.  
Allgemein wird damit gerechnet, dass Brüssel erneut ein Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH ) anstrengt, das innerhalb von eineinhalb Jahren in Strafzahlungen münden könnte.
Vorgeschichte: Verstoß gegen EU-Recht
Der EuGH hatte im Juli 2005 Österreichs Uni-Zugangsbeschränkungen für ausländische Studenten aufgehoben, weil sie gegen EU-Recht verstießen.

Grund: Anders als österreichische Studenten, die nur die Matura vorweisen mussten, brauchten Schulabgänger mit Reifeprüfungszeugnissen aus anderen EU-Mitgliedstaaten auch eine Zugangsvoraussetzung zur gewünschten Studienrichtung in ihrem Heimatland, etwa eine Aufnahmeprüfung oder eine Mindestnote für den Numerus clausus (NC).
Diskriminierung von Nicht-Österreichern
Der EuGH hielt dies für "diskriminierend". Als Reaktion verhängte Österreich umgehend Studienplatzbeschränkungen in den Fächern Medizin, Zahnmedizin, Veterinärmedizin, Biologie, Psychologie, Pharmazie, BWL und Publizistik - diese galten für Österreicher wie Ausländer in gleicher Weise.

Resultat: Vor allem an den Medizin-Unis bemühten sich zahlreiche Ausländer - vor allem Deutsche - um Studienplätze.
->   EuGH: Uni-Zugangsregeln Österreichs sind EU-widrig (7.7.05)
Quotenregelung für Medizin seit diesem Semester
Deshalb wurde im Wintersemester 2006 eine Quotenregelung für Medizin eingeführt: 75 Prozent der Studienplätze wurden für Inhaber österreichischer Reifezeugnisse reserviert, 20 Prozent für EU-Bürger und fünf Prozent für Nicht-EU-Bürger.

Gleichzeitig wurde die Zahl der Anfängerstudienplätze in Medizin von 1.250 auf 1.500 um 20 Prozent erhöht.
Nach neuerlicher Verurteilung hohe Strafen möglich
Sollte EU-Kommission ein Verfahren anstrengen, hätte Österreich zwei Monate Zeit, auf einen Mahnbrief aus Brüssel zu reagieren. Wissenschaftsminister Johannes Hahn (ÖVP) hat bereits angedeutet, dass Österreich die Quotenregelung verteidigen wird.

Brüssel würde dann einen zweiten Mahnbrief schicken, und Österreich hätte neuerlich zwei Monate Zeit für eine Antwort. Danach könnte die Kommission noch vor der Sommerpause die Klage beim EuGH einbringen.

Im Falle einer Verurteilung muss Österreich wohl tief in die Tasche greifen: Die Strafen bewegen sich in einer Bandbreite zwischen 2.500 und maximal rund 150.000 Euro pro Tag. Dazu könnte im schlimmsten Fall noch eine Pauschalstrafe von mindestens 2,4 Millionen Euro kommen.
Suche nach Alternativen - gemeinsam mit Belgien?
Außerdem könnten wieder Varianten ins Spiel kommen, die bereits vor der Quotenregelung diskutiert wurden. So wurden etwa Initiativen erwogen, die auf eine politische Neuregelung des Hochschulzugangs hinausliefen - etwa Finanzausgleichszahlungen zwischen dem Herkunftsland des Studenten und jenem des Uni-Standorts oder überhaupt eine europaweite Zugangsregelung.

Dafür bedarf es aber zunächst politischer Verhandlungen und Verbündeter, die etwa in eine EU-Richtlinie münden könnten.

Einer dieser Verbündeten könnte Belgien sein, das ebenfalls eine ähnliche Regelung eingeführt hat, um sich gegen einen Ansturm französischer Studenten zu wappnen. Diese belgische Regelung steht gemeinsam mit der österreichischen auf dem Prüfstein der EU-Kommission.

[science.ORF.at/APA, 22.1.07]
->   Wissenschaftsministerium
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01.01.2010