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Einigung auf Kollektivvertrag für Unis  
  Nach rund vier Jahren Verhandlungen haben sich Universitäten und Gewerkschaft auf einen Kollektivvertrag (KV) für Universitätsbedienstete - Hochschullehrer und nichtwissenschaftliches Personal - geeinigt.  
Wie die Gewerkschaft Öffentlicher Dienst (GÖD) am Mittwoch mitteilte, konnte mit dem Dachverband der Universitäten als Arbeitgeber "Einigung in den für beide Sozialpartner substanziellen Bereichen in umfassender Weise erreicht werden".

Fraglich ist allerdings noch, ob die öffentliche Hand auch für die finanzielle Bedeckung des Verhandlungsergebnisses sorgen wird. Unis und Personalvertreter wollen damit nun das Wissenschafts- und Finanzministerium befassen.
Soll für neue Angestellte seit 2004 gelten
Auf Grund der Vollrechtsfähigkeit der Universitäten wurden seit dem 1. Jänner 2004 neu eingetretene Mitarbeiter nur nach dem Angestelltenrecht aufgenommen.

Für dieses soll der neue KV gelten. Die an den Unis beschäftigten Vertragsbediensteten - und theoretisch auch die Beamten - können in die neue Regelung optieren.
Mehrkosten noch nicht klar
Weil noch nicht völlig klar ist, wie viele Uni-Angehörige von dieser Optionsmöglichkeit Gebrauch machen, lassen sich auch die Mehrkosten des neuen KV noch nicht exakt beziffern.

Der stellvertretende Vorsitzende der GÖD, Wilhelm Gloss, bezifferte die Anlaufkosten mit zwischen sechs und zehn Prozent des derzeitigen Personalaufwands der Unis für Vertragsbedienstete und Angestellte von mehr als 500 Mio. Euro pro Jahr.

Das wären also 30 bis über 50 Mio. Euro jährlich, die von der öffentlichen Hand abgedeckt werden müssten.
Höhere Anfangsgehälter
Die Mehrkosten würden vor allem auf Grund der geplanten höheren Anfangsgehälter für junge Mitarbeiter entstehen.

Weil sich die Gehaltskurve im Laufe der Dienstzeit verflache, glaubt Gloss nicht, dass es für ältere Vertragsbedienstete sehr interessant sein werde, in das neue Modell zu wechseln.

Der neue KV soll für Hochschullehrer und nichtwissenschaftliches Personal gelten.
Neues Laufbahnmodell
Die Details des neuen Regelwerks sollen erst nach einer gemeinsamen Redaktion der verhandelten Texte bekannt gegeben werden, die einige Wochen in Anspruch nehmen wird.

Bereits seit einiger Zeit zwischen Unis und Gewerkschaft fixiert ist das neue Laufbahnmodell für das wissenschaftliche Personal, das ein durchgängiges Laufbahnmodell für Uni-Lehrer, einen erweiterten Kündigungsschutz für ältere Arbeitnehmer, aber auch die Möglichkeit der Kündigung von Uni-Professoren bei schlechter Evaluierung vorsieht.

[science.ORF.at/APA, 14.2.07]
->   Gewerkschaft Öffentlicher Dienst
->   Dachverband der Unis
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01.01.2010