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Neues Uni-Laufbahnschema vorgestellt  
  Mit dem neuen Kollektivvertrag (KV) für Uni-Bedienstete, auf den sich Gewerkschaft und Unis geeinigt haben, soll auch ein neues Laufbahnschema für Wissenschaftler an den Unis in Kraft treten.  
Dieses orientiert sich stark an dem an US-Unis üblichen Karriereweg und lässt - bei zweimaliger negativer Evaluierung - auf allen Ebenen eine Kündigung zu.

Zudem sollen Nachwuchswissenschaftler schneller in den Rang eines Professors kommen als derzeit.
Vom Uni-Assistent zum "assistant professor"
Und so könnte eine typische wissenschaftliche Karriere an der Uni aussehen: Nach dem Diplom kann man sich als Uni-Assistent befristet auf vier bis sechs Jahre anstellen lassen, um sein Doktorat zu machen.

Anschließend ist die Bewerbung auf eine so genannte "Laufbahnstelle", eine Post-Doc-Stelle, möglich. Dafür schließt man entweder von Anfang an bzw. innerhalb einer bestimmten Frist mit der Uni-Leitung eine "Qualifikationsvereinbarung" ab.

In dieser wird festgelegt, was der Kandidat in einem Zeitraum von bis zu sechs Jahren erreichen muss - etwa eine Habilitation, eine bestimmte Lehrqualifikation etc. Für die Zeit dieser Vereinbarung gibt es eine Anstellung als "assistant professor", die Fortschritte werden jährlich überprüft. Wird die Vereinbarung nicht erfüllt, kann die Universität den Nachwuchswissenschaftler kündigen.
Vom "associate professor" ...
Bei Erfüllung der Qualifikationsvereinbarung wird man automatisch "associate professor" und damit unbefristet angestellt.

Dieser Schritt soll früher erfolgen als derzeit Nachwuchswissenschaftler die Habilitation erwerben, betonte der Rektor der Uni Linz und Vorsitzende des Dachverbands der Universitäten, Rudolf Ardelt, gegenüber der APA. Ähnlich wie für alle Angestellten gilt für ältere derartige Professoren mit langer Uni-Zugehörigkeit ein erweiterter Kündigungsschutz.
... zum "full professor"
 


Will man die Karriereleiter weiter hinauf klettern, muss man sich auf die Stelle eines deutlich besser bezahlten "full professors" bewerben und dann auch in einem Berufungsverfahren bewähren.
Auch möglich: "Systemerhalter"
Daneben soll es noch eine Schiene für "Systemerhalter", so genannte "Senior Scientists" oder "Senior Artists" geben.

Das kommt etwa für Sprachlehrer, Musiklehrer, Laborbetreuer bzw. einen Oberarzt in Frage, der keine wissenschaftliche Karriere macht, aber als Spitals-Oberarzt gebraucht wird.
Evaluierungen der Gruppen
Für alle Gruppen gilt, dass eine zweimalige negative Evaluierung einen Kündigungsgrund darstellt. "Die Unis werden erst lernen müssen, damit umzugehen", sagte Ardelt.

Derzeit gibt es vor allem für jene Uni-Bediensteten, die nach dem Beamten- bzw. dem Vertragsbediensteten-Dienstrecht beschäftigt sind - und das ist das Gros -, einen zum Teil sehr deutlich erweiterten Kündigungsschutz.
Höhere Anfangsgehälter nach neuem KV
Durch höhere Anfangsgehälter wird es in den ersten Jahren nach Inkrafttreten des KV zu Mehrkosten kommen, die auf Grund der später abflachenden Gehaltskurve dann wieder abnehmen.

Ardelt rechnet am Höhepunkt mit zusätzlichen Kosten von über 50 Mio. Euro pro Jahr. 2005 sei aber vereinbart worden, dass der Bund die aus dem KV entstehenden Zusatzkosten trage, sagte Ardelt.
->   Einigung auf Kollektivvertrag für Unis (14.2.07)
Neuer KV: Voraussichtlich ab 2008 in Kraft
Der Rektor betont, dass die derzeitige Einigung über den KV nur zwischen den Verhandlungsgruppen beider Seiten erzielt worden sei. Nach der genauen Textierung des KV müssten auch die gesamten Gremien auf Gewerkschafts- und Universitätsseite dem Vertrag zustimmen.

Ardelt ist aber überzeugt, dass der KV noch vor dem Sommer unterzeichnet werden und voraussichtlich ab 1.1.2008 in Kraft treten kann.

[science.ORF.at/APA, 15.2.07]
->   Dachverband der österreichischen Universitäten
 
 
 
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01.01.2010