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Uni-KV: Bis zu 80 Mio. Euro Mehrkosten  
  Der neue Kollektivvertrag (KV) für Universitätsbedienstete verursacht nach Berechnungen der Universitätskonferenz in den kommenden Jahren Mehrkosten von jährlich 50 bis 80 Mio. Euro.  
Rund fünf Jahre nach Verhandlungsbeginn mit der Gewerkschaft über den KV hat Rektoren-Chef Christoph Badelt gestern die entsprechenden Daten Wissenschaftsminister Johannes Hahn (ÖVP) übergeben.
Neues Laufbahnmodell, erweiterter Kündigungsschutz
Über den Kollektivvertrag selbst hatten sich Gewerkschaft und Dachverband der Universitäten bereits im April 2007 geeinigt. Anschließend begannen die Unis die Berechnung der in den kommenden Jahren daraus erwachsenden Mehrkosten gegenüber dem derzeitigen Modell.

Diese entstehen vor allem durch die im neuen KV vorgesehene Anhebung der Anfangsgehälter bei gleichzeitiger Abflachung der weiteren Verdienstkurve. Weitere Eckpunkte des KV sind ein neues Karriereschema für das wissenschaftliche Personal, das ein durchgängiges Laufbahnmodell für Uni-Lehrer, einen erweiterten Kündigungsschutz für ältere Arbeitnehmer, aber auch die Möglichkeit der Kündigung von Uni-Professoren bei schlechter Evaluierung vorsieht, sowie die Einführung einer betrieblichen Pensionskassenregelung.
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Ab nun gilt Angestelltenrecht
Auf Grund der Vollrechtsfähigkeit der Universitäten wurden seit dem 1. Jänner 2004 neu eingetretene Mitarbeiter nur nach dem Angestelltenrecht aufgenommen. Für dieses soll der neue KV gelten. Die an den Unis beschäftigten Vertragsbediensteten - und theoretisch auch die Beamten - können in die neue Regelung optieren. Die Mehrkosten hängen unter anderem davon ab, wie viele das tatsächlich tun. Sie sind im ersten Jahr höher als in den darauf folgenden, schwanken aber auch in späteren Jahren je nach Pensionierungen der Beamten.
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Vom Doktorand zum "associate professor"
Eine typische wissenschaftliche Karriere in dem neuen Modell könnte dann etwa mit einer Doktorandenstelle beginnen, von der man sich für eine Laufbahnstelle bewerben kann. Damit verbunden ist eine mit der Uni-Leitung abgeschlossene "Qualifikationsvereinbarung":

In dieser wird festgelegt, was der Kandidat in einem Zeitraum von bis zu sechs Jahren erreichen muss, etwa den PhD-Grad plus eine bestimmte Anzahl an Publikationen, eine Habilitation, die Entwicklung einer wissenschaftlichen Methode, etc. Für die Zeit dieser Vereinbarung gibt es eine unbefristete Anstellung als "assistant professor", die Uni verzichtet währenddessen auf die Kündigungsmöglichkeit.

Anschließend wird überprüft, ob die Vereinbarung erfüllt wurde: Ist dies nicht der Fall, kann die Universität den Nachwuchswissenschaftler jederzeit kündigen. Bei Erfüllung wird er "associate professor" und damit fix angestellt.
Berufung beim "full professor"
Die Stelle eines deutlich besser bezahlten "full professors" soll dagegen weiter mit einer Berufung verbunden bleiben. Der "full professor" kann nur nach zweimaliger negativer Evaluierung seiner Lehr- und Forschungsleistungen gekündigt werden. Evaluiert wird spätestens alle fünf Jahre.

Daneben soll es noch eine Schiene für "Systemerhalter", so genannte "Senior Scientists" oder "Senior Artists" geben, etwa Sprachlehrer, Musiklehrer, Laborbetreuer bzw. einen Oberarzt, der keine wissenschaftliche Karriere macht, aber als Spitals-Oberarzt gebraucht wird. Sie sind von der Laufbahnstufe her in etwa mit den Akademikern des allgemeinen Uni-Personals vergleichbar.

[science.ORF.at/APA, 9.1.08]
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01.01.2010