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Kein Patent auf menschliche Stammzellen  
  Das Europäische Patentamt hat eine grundsätzliche Entscheidung getroffen: Stammzellkulturen, die nur mittels Zerstörung menschlicher Embryonen gewonnen werden können, dürfen in Europa kein Patent erhalten.  
Das Patentamt in München stütze sich bei der Entscheidung auf eine Richtlinie der EU und das Europäische Patentübereinkommen, teilte ein Sprecher des Amtes am Donnerstag mit.

Eine amerikanische Forschungsstiftung hatte ein Patent auf solche Stammzellen beantragt. Die bayerische Staatsregierung und Greenpeace begrüßten die Entscheidung des Patentamtes.
Schluss nach 13 Jahren
Der Beschluss des Patentamtes ist der Schlusspunkt in einem 13-jährigen Verfahren. Das Patent war bereits 1995 angemeldet worden. Nachdem die Europabehörde damals den Schutz für das Verfahren versagte, hat die US-Stiftung dagegen Widerspruch eingelegt.

Die Große Beschwerdekammer des Patentamts bestätigte nun die ablehnende Haltung von früher.

[science.ORF.at/APA/dpa, 27.11.08]
->   Zur Entscheidung des Europäischen Patentamts
->   science.ORF.at-Archiv zum Thema Stammzellen
 
 
 
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01.01.2010