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Rektoren stimmen Uni-Kollektivvertrag zu  
  Die Rektoren geben grünes Licht für den ersten Kollektivvertrag (KV) für Unis, wie WU-Wien-Rektor Christoph Badelt erklärte. Auch der Dachverband der Universitäten möchte den Vertrag unterzeichnen.  
Der Dachverband ist die Arbeitgebervertretung und neben der Gewerkschaft zweiter Kollektivvertragspartner

Inkrafttreten soll der neue KV ab Anfang Oktober dieses Jahres. Dessen Eckpunkte sind ein neues Laufbahnmodell für Wissenschafter, höhere Anfangsgehälter und eine Pensionskassenregelung.

Mit Verweis auf die "Zusatzklausel" sagte der Gerald Bast, stellvertretender Vorsitzender des Uni-Dachverbandes, dass die Hochschulen für die Umsetzung zwei bis drei Jahre Zeit bräuchten.
Drei Übergangsbestimmungen
Drei Übergangsbestimmungen betreffen die Gehaltsvorrückung der Lektoren, die Arbeitsverhältnisse der wissenschaftlichen Mitarbeiter in Ausbildung sowie die Einzahlungen in die Pensionskasse. Die erste Übergangsregelung besagt, dass die Gehaltsvorrückung der Lektoren nicht gleich mit Inkrafttreten des KV, sondern zwei Jahre später wirksam wird.

Zweitens sollen die derzeitigen Beschäftigungsverhältnisse mit den wissenschaftlichen Mitarbeitern in Ausbildung, die nach dem 31. Dezember 2003 und vor dem Tag des Inkrafttretens des KV in ein Arbeitsverhältnis zur Uni aufgenommen wurden, vom KV nicht berührt werden. Ihre Verträge bleiben laut Bast so wie sie sind aufrecht", allerdings mit einer Ausnahme: die neue Altersvorsorge (Pensionskassenregelung) wird angewendet. Nur neueintretende Personen dieser Kategorie sollen dem KV unterliegen.

Im Rahmen der dritten Übergangsregelung soll die Höhe der Beiträge der Unis zu einer Pensionskasse in den ersten Jahren der Geltung des KV gestaffelt werden: Für die Universitätsprofessoren sollen im ersten und zweiten Jahr ab Inkrafttreten des KV acht Prozent und ab dem dritten Jahr zehn Prozent in die Pensionskasse eingezahlt werden. Für alle anderen soll der Beitrag im ersten und zweiten Jahr zwei Prozent und ab dem dritten Jahr drei Prozent betragen.
Für einen fairen Kompromiss
Die uniko sei heute, so uniko-Chef Christoph Badelt, einstimmig zu dem Beschluss gekommen: "Wir wollen einen fairen Kompromiss, den KV und wir sind daher auch bereit, ihn zu unterschreiben." Aber man brauche für die Einführung eine bestimmte Übergangsphase, wo einerseits die Kosten verringert würden und andererseits die Unis die Möglichkeiten hätten, entsprechende Anpassungen vorzunehmen.

"Wir richten aber auch unseren Appell an den Minister, hinsichtlich des von ihm eingeplanten Einbehaltens des Universitätsbudgets auf jenes Niveau zurückzugehen, das in der gegenwärtigen Rechtsordnung vorgesehen ist, also nur ein Prozent einzubehalten", so Badelt. Dann hätten die Unis genügend Spielraum, etwa für Verbesserungen der Studiengebühren und die Entwicklung der Hochschullandschaft.

Wilhelm Gloss, Vorsitzender-Stellvertreter der GÖD, will nun die Betriebsräte der 21 Universitäten und die Mitglieder der Uni-Gewerkschaft mit den Übergangsregelungen befassen: Er wolle die Meinungsbildung herbeiführen, wie die Basis das einschätzt. Man müsse den Beschluss nun zunächst prüfen, bevor man eine Stellungnahme abgeben könne.

[science.ORF.at/APA, 30.3.09]
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01.01.2010