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Unireform: Verpflichtende Eingangsphase  
  Studenten müssen ab dem Studienjahr 2011/12 eine Studieneingangsphase positiv absolvieren, um weiterstudieren zu können. Das ist einer der Eckpunkte der Novelle zum Universitätsgesetz.  
Wissenschaftsminister Johannes Hahn (ÖVP) wollte diese eigentlich heute im Ministerrat absegnen lassen, momentan ist ihm allerdings die Zustimmung der SPÖ abhanden gekommen. Unabhängig davon informierte Montagabend der Chef der Hochschulsektion im Wissenschaftsministerium, Friedrich Faulhammer, Journalisten über die Details der geplanten Reform.
Keine quantitative Zugangsbeschränkung
Als "OK statt KO" bezeichnet man im Ministerium die neue, mindestens ein halbes, maximal zwei Semester lange Eingangsphase, deren Lehrveranstaltungen einen Überblick über die wesentlichen Inhalte des Studiums geben und nicht nur aus einer Prüfung bestehen soll.

Im Unterschied zu bisher ist die positive Absolvierung der Eingangsphase allerdings Voraussetzung für die Absolvierung weiterer Lehrveranstaltungen und Prüfungen. Wie alle Prüfungen können auch jene der Eingangsphase drei Mal wiederholt werden. Explizit verboten ist den Unis, die Eingangsphase als "quantitative Zugangsbeschränkung" zu nutzen.
Passende Master-Studien
Beim Grundstudium gibt es sonst keine Änderungen beim Uni-Zugang: Dagegen will Hahn mit der Novelle den Unis ermöglichen, für Master-und PhD-Studien "qualitative Zugangsbedingungen" festzulegen. Für jedes Bachelor-Studium an einer Uni soll es aber ein Master-Studium geben, das ohne weitere Zusatzqualifikationen von den jeweiligen Bachelor-Absolventen belegt werden kann.

Als "Genie-Paragraf" wurde die Bestimmung bezeichnet, dass besonders begabte Studenten gleich nach dem Bachelor-Studium ein PhD- oder Doktoratsstudium anschließen können.
Schlussstein der Bologna-Struktur
Im Ministerium sieht man die UG-Novelle als "Schlussstein der Bologna-Struktur". Alle Studien sollen künftig in Bachelor- und Master-Studien umgewandelt werden können, auch jene, die derzeit gesetzlich davon ausgenommen sind (z.B. Lehramt oder Medizin).

Sollte sich eine Medizin-Uni für die neue Studienarchitektur entscheiden, soll sichergestellt werden, dass für die Ausübung des Arztberufs weiterhin die Absolvierung eines sechsjährigen Studiums notwendig ist. Als mögliche Berufsbilder für Medizin-Bachelor nannte Faulhammer Medizintechniker oder Kombinationsstudien mit Wirtschaft bzw. Technik als Beispiele.

Weitere Eckpunkte der Novelle betreffen vor allem organisatorische Änderungen beim Universitätspersonal. So soll in Zukunft unter anderem der Uni-Rat und nicht mehr der Senat den Rektorsposten ausschreiben. Die Leitung von Organisationseinheiten kann in Zukunft auch vom Mittelbau übernommen werden. Außerdem wird es befristetet Professuren geben.

[science.ORF.at/APA, 9.6.09]
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01.01.2010