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Uni-Reform: Massive Kritik der GÖD  
  Mit massiver Kritik und der Forderung nach Änderungen an der geplanten Novelle des Universitätsgesetzes (UG) hat sich nun die Gewerkschaft Öffentlicher Dienst (GÖD) zu Wort gemeldet.  
"Es darf keine schlampigen Arbeitsverhältnisse geben", heißt es in einer Aussendung der GÖD, die sich vor allem gegen die Ausweitung der Kettenvertragsregelung und ein Unterlaufen des Kollektivvertrags bei Lektoren wendet. Auch die Leitungsgremien der Uni Wien verlangen Änderungen der Novelle, weil die Uni-Autonomie damit partiell wieder zurückgenommen werde.

Die GÖD kritisiert die in der UG-Novelle geplante Ausweitung der Kettenvertragsregelung. Befristete Arbeitsverträge sollen nicht mehr maximal sechs sondern bis zu zehn Jahre aneinandergereiht werden können, bei Teilzeitbeschäftigung sogar bis zu zwölf Jahre.
Kollektivvertrag wird unterlaufen
Durch die geplanten Regelungen für Lektoren befürchtet die GÖD ein "Unterlaufen" des erst kürzlich abgeschlossenen Kollektivvertrags" (KV). Lektoren müssten sich frei entscheiden können, ob sie als freie Dienstnehmer oder als Angestellte für die Uni tätig sein wollen.

Die Novelle sieht vor, dass Lektoren, die nicht mehr als sechs Semesterstunden lehren, nur mehr als freier Dienstnehmer beschäftigt werden. Das wäre für die GÖD ein Rückfall in die Zeit der Existenzlektoren, der KV würde solche "schlampigen Arbeitsverhältnisse" beseitigen.

Weiters fordert die Gewerkschaft Stimmrecht für die Betriebsräte im Universitätsrat. "In einem guten sozialpartnerschaftlichen Dialog müssen diese notwendigen Korrekturen doch erzielbar sein", setzt GÖD-Vorsitzender Fritz Neugebauer seine Hoffnung auf das Parlament, wo die Novelle kommenden Montag im Wissenschaftsausschuss behandelt wird.
Kritik auch von Seiten der Uni-Leitung
Senat, Rektorat und Uni-Rat der größten Hochschule des Landes, der Uni Wien, orten zwar mehrfach neue, positive Akzente in der Novelle, diese werfe aber gleichzeitig neue Probleme auf. So bewerten die Leitungsgremien die Möglichkeit des Wissenschaftsministers, zwei Prozent des Uni-Grundbudgets einzubehalten als erhebliche Einschränkung der finanziellen Autonomie der Unis.

Dass künftig die Leistungsvereinbarungen zwischen den Unis und dem Bund Indikatoren enthalten sollen, mit denen die Erreichung von Zielen gemessen wird, erachtet die Uni Wien als Verstärkung der Kontrolle über die Universitäten und Einschränkung ihres Gestaltungsspielraums.
Autonomie der Universitäten gefährdet
Kritik üben die Leitungsgremien auch an der geplanten Regelung, dass Studien künftig durch das Rektorat alleine aufgelassen werden können, der für die Erlassung von Studienplänen zuständige Senat sollte zumindest ein Anhörungsrecht dabei erhalten.

Als noch problematischer wird der Plan gesehen, dass das Rektorat Curricula aufgrund eines von ihm eingeholten Gutachtens untersagen kann. Nach Meinung der Uni Wien käme den Gutachten absolute Bindungswirkung zu, das Rektorat hätte keine Möglichkeit, durch Änderungen des Studienplans aufgezeigte Probleme zu beseitigen oder weitere Gutachten einzuholen.

Die geplante Studieneingangs- und Orientierungsphase wird von der Uni Wien begrüßt. Gefordert wird, dass die Unis ihr Angebot an Lehrveranstaltungen in dieser Eingangsphase so gestalten, dass deren Absolvierung so weit wie möglich ohne Studienverzögerungen möglich ist. Als unsachlich wird die geplante Deckelung des finanziellen Ersatzes für den Entfall der Studiengebühren durch den Bund zurückgewiesen.

[science.ORF.at/APA, 30.6.09]
Mehr dazu in science.ORF.at:
->   Uni-Reform: Regierung segnet UG-Novelle ab
->   Unireform: Verpflichtende Eingangsphase
 
 
 
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01.01.2010