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Verkaufte Doktortitel in Deutschland  
  Die Kölner Staatsanwaltschaft ermittelt gegen rund 100 Professoren wegen des Verkaufs von Doktortiteln. Ihnen wird vorgeworfen, ungeeignete Kandidaten als Doktoranden angenommen zu haben.  
Ein "Institut für Wissenschaftsberatung" in Bergisch Gladbach soll den Hochschullehrern dafür Schmiergelder gezahlt haben. Ermittler hatten bereits im März 2008 den Sitz des Instituts durchsucht. Bei der Auswertung der Unterlagen stießen die Ermittler auf die Namen der Verdächtigen.
Von Hagen bis Hamburg
Bei ihnen handelt es sich um Wissenschaftler unterschiedlichster Fachrichtungen. Die meisten Verdächtigen seien keine sogenannten ordentlichen Professoren, sondern Aushilfsprofessoren oder Privatdozenten, sagte Breloer. Sie sollen ihre Dienstpflichten verletzt haben, wonach sie Doktoranden unentgeltlich betreuen müssen. Außerdem sei die freie Auswahl der Promotionsstudenten durch die Geldzahlungen womöglich beeinträchtigt worden.

Nach einem Bericht des "Focus" sollen unter anderem Lehrkräfte von Hochschulen in Frankfurt, Tübingen, Leipzig, Rostock, Jena, Bayreuth, Ingolstadt, Hamburg, Hannover, Bielefeld, Hagen, Köln und die Freie Universität Berlin betroffen sein. Die Staatsanwaltschaft wollte zu den Orten und einzelnen Beschuldigten zunächst keine Angaben machen.
Bis zu 4.000 Euro pro Kandidat
Die Bergisch Gladbacher Wissenschafts-Beratungsfirma hatte bundesweit mit Anzeigen in Zeitungen und Fachzeitschriften für die Vermittlung von Doktortiteln geworben. Den Promotionswilligen wurde versprochen, einen geeigneten Professor zu suchen und bei der Themenfindung behilflich zu sein. Dafür mussten die Kandidaten jeweils bis zu 20.000 Euro an das Institut zahlen. Für die Übernahme eines Promotionskandidaten sollen bis zu 4.000 Euro illegal vom Institut an die Professoren geflossen sein.

Das Hildesheimer Landgericht hatte den Geschäftsführer des Instituts bereits im vergangenen Juli wegen Bestechung zu dreieinhalb Jahren Haft und 75.000 Euro Geldstrafe verurteilt. Er hatte in insgesamt 61 Fällen promotionswillige Kandidaten an einen Jus-Professor der Universität Hannover vermittelt und ihm dafür Honorar gezahlt. Oft erfüllten die Bewerber gar nicht die Voraussetzungen. Das Urteil ist inzwischen rechtskräftig, der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Revision im Mai verworfen.

[science.ORF.at/dpa, 23.8.09]
 
 
 
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01.01.2010