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Studiengebühren-Boykott: Auch Anwälte raten ab  
  Nach den Notaren rät nun auch der Rechtsanwalts-Kammertag seinen Mitgliedern vom Modell eines Studiengebühren-Boykotts der Österreichischen Hochschülerschaft ab.  
In einer Aussendung der Anwalt-Vertretung von Montag Nachmittag werden dabei größtenteils die gleichen Gründe angeführt, aus denen schon die Notariatskammer in der vergangenen Woche ihren Mitgliedern von der Übernahme einer Treuhandschaft abgeraten hatte.
Zugriff auf relevante Daten durch Kanzlei
Die von den Grünen und Alternativen StudentInnen (GRAS), dem Verband Sozialistischer StudentInnen (GRAS) und dem Kommunistischen StudentInnenverband (KSV) gestellte ÖH-Führung wollte in ihrem Boykott-Modell als Treugeberin ein Treuhandkonto einrichten.

Die Kanzlei würde über den alleinigen Zugriff auf alle relevanten Daten der Einzahler verfügen und wäre befugt, diese Daten in gewissen Abständen an die ÖH weiterzugeben. Dadurch soll gewährleistet werden, dass die ÖH jederzeit über die Summe der Einzahler informiert ist. Nach der Absage der Notare hatten die Studentenvertreter betont, dass auch ein Rechtsanwalt die Treuhandschaft übernehmen könnte.
Einzahlung allein nicht ausreichend
Rechtlich setze die Übernahme einer Treuhandschaft den Auftrag durch den Treugeber und damit eines jeden einzelnen Studenten voraus, hieß es in der Aussendung. Die Einzahlung eines Betrags auf ein Konto allein stelle aber noch keinen solchen Auftrag dar.

Mit der Übernahme einer Treuhandschaft sei außerdem auch die rechtliche Belehrung des Treugebers dahin verbunden, dass durch die Einzahlung auf das Treuhandkonto die Studiengebühr nicht wirksam entrichtet sei, was schwere Nachteile zur Folge haben könne, betont die Anwalt-Vertretung unter Hinweis auf mögliche Regress-Forderungen.
Keine Bedingungen genannt
Weiters sei es wesentlicher Bestandteil jedes Treuhandgeschäftes, dass vor Erlag des Treuhandbetrages ein Begünstigter und die Bedingung genannt werde, unter der die Weiterleitung des erlegten Betrages an den Begünstigten zu erfolgen hat. Auch dies wäre im ÖH-Modell nicht der Fall, hieß es weiter.

(APA/red)
->   Studiengebühren: ÖH-Boykott-Modell gescheitert?
->   Das Spiel um die Studiengebühren
 
 
 
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01.01.2010