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Studiengebühren: Kritik an Ausländer-Beiträgen  
  Kritik am Vorgehen der Regierung bei der Einhebung der Studienbeiträge von ausländischen Studierenden üben das Rektorat und die Österreichische Hochschülerschaft (ÖH) der Universität Wien.  
Doppelte Studiengebühr?
Nicht-österreichische Studenten, unter ihnen auch EU-Bürger, bekämen derzeit Zahlscheine zugesandt, auf denen ein Betrag von 726,72 Euro (rund 10.000 Schilling) - also die doppelte Studiengebühr - vorgeschrieben werde, hieß es in einer Aussendung.

Obwohl im Hochschultaxengesetz die Möglichkeit der Rückerstattung der Beiträge festgelegt sei, wäre weiters eine diesbezügliche Verordnung noch nicht in Kraft.

Mit dieser Vorgehensweise würde das "Chaos" um geltende Gesetze, bereits geltende Verordnungen mit unklaren Durchführungsbestimmungen sowie Entwürfen zu Verordnungen, die ab 1.Oktober in Kraft treten sollen, zu Lasten der internationalen Studierenden verschärft, hieß es in der Aussendung.
Komplizierte Beitrags-Vorschreibungen
Unter anderem gäbe es bilaterale Abkommen, durch die Studierende aus bestimmten Staaten überhaupt keine Gebühren zahlen müssten. EU-Bürger hätten wiederum wie Österreicher eigentlich nur 5.000 Schilling pro Semester zu bezahlen, einer anderen Gruppe könne durch die noch nicht geltende Rückerstattungsverordnung der Beitrag auf Antrag erstattet werden.
Gefährdung der Internationalität?
Diese "äußerst komplizierte" Form der Studienbeitragsvorschreibung verunsichere ausländische Studierende und gefährde die Internationalität der Universität Wien.

Schon in den ersten Tagen nach Aussendung der Zahlscheine seien viele Studenten in das Ausländerreferat der Studien- und Prüfungsabteilung und der ÖH-Universitätsvertretung gekommen.
13.000 Auslands-Studierende an Uni Wien
Fundierte Hilfestellung könne laut Arthur Mettinger, Vizerektor für Lehre und Internationales, aber erst gegeben werden, wenn der Gesamtkomplex der Beitragsvorschreibungen inklusive aller Rückerstattungsmöglichkeiten eindeutig geklärt sei: "An der Universität Wien studieren 13.000 ausländische Studierende aus 130 Ländern. Diese zu verlieren, wäre ein Verlust für die gesamte Universität."
->   Ausländische Studenten in Existenz gefährdet?
Volle Rückerstattung für 127 Länder
Der Verordnungsentwurf für die Rückerstattung von Studiengebühren für ausländische Studenten wurde im Juni zur Begutachtung ausgesendet, die dafür vorgesehene Frist endete am 15. Juli. Laut Entwurf soll die Verordnung am 1. Oktober in Kraft treten.

Demnach sollen Studierende aus 127 der ärmsten Länder, sowie aus Kroatien, Lettland, Rumänien und der Ukraine den vollen Betrag von 10.000 Schilling (726,72 Euro) pro Semester zurück erstattet bekommen, wenn sie ein ausländisches Reifezeugnis vorweisen können.

Mit einem österreichischen Maturazeugnis - meist Kinder von Gastarbeitern oder Diplomaten - bekommen diese Staatsangehörigen hingegen nur die Hälfte des Studienbeitrages (also 5.000 Schilling pro Semester) rückerstattet.
Slowenen müssen 10.000 Schilling zahlen
Studierende der OECD-Kategorie "Upper Middle Income Countries" (jährliches pro Kopf-Einkommen von 3.031 bis 9.360 Dollar) bezahlen laut Entwurf ebenso 10.000 Schilling pro Semester und erhalten 50 Prozent des vollen Betrags nur dann erstattet, wenn sie über ein österreichisches Maturazeugnis verfügen.

Der Passus der vollen Rückerstattung bei einem ausländischen Reifezeugnis entfällt für diese Personen - sie müssen also für die gesamten 10.000 Schilling aufkommen. In diese Kategorie fallen beispielsweise die Türkei, Slowenien, Brasilien und Argentinien.

(APA)
->   Uni Wien
->   ÖH
 
 
 
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01.01.2010