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Gehrer: Keine AHS-Aufnahmeprüfung  
  Erneut präzisierte Bildungsministerin Elisabeth Gehrer heute ihre Vorstellungen zu einem "Prognoseverfahren" für die Aufnahme von Volksschulabsolventen an die Allgemeinbildenden Höheren Schulen.  
Dabei bekräftigt sie noch einmal: Es soll keine allgemeine Aufnahmeprüfung für die AHS geben . Die derzeit geltenden Regeln bleiben in Kraft . Verbessert werden sollen lediglich die Orientierungshilfen für die Eltern.
Falsch interpretierte Aussagen?
Die Öffentlichkeit habe offenbar die Aussagen von ÖVP-Bildungssprecher Werner Amon falsch interpretiert, meint Elisabeth Gehrer: Sie will ein Prognoseverfahren:

"Dazu gehört die Leistungsfeststellung : Das ist das Zeugnis der Volkschule. Hier ist es schon jetzt gesetzlich so: Wer in einem Hauptfach einen Dreier oder eine schlechtere Note hat, bekommt keine Zulassung zur AHS. Und dann ist es noch wichtig, den Entwicklungsstand des Kindes anzusehen. Und da wollen wir die Eltern helfend beraten und auch den Volksschullehrern Hilfestellungen geben, auf die vielfach Druck ausgeübt wird, beste Noten zu geben."
Genaue Orientierungsstandards
Und deswegen brauche man genaue Orientierungsstandards, was die Schüler in welchem Fach können müssen - diese objektivierten Standards sollen im Lauf des nächsten Jahres ausgearbeitet werden.

Damit will Gehrer die ständige Überforderung von in die AHS gezwängten aber nicht dafür geeigneten Schülern beenden und die Flut von Nachhilfeeinrichtungen eindämmen. Das Prognoseverfahren ist aber nicht bindend - auch ein ungünstig ausprognostiziertes Kind soll die AHS besuchen können:

"Das ist die Entschidungskompetenz der Eltern. Wir wollen ihnen nur noch ein zusätzliches Angebot machen, indem wir ein Prognoseverfahren entwickeln, das über den derzeitigen Entwicklungsstand des Kindes Auskunft gibt."
Kein Gegensatz
Mit dieser moderaten Variante befinde sie sich nicht im Gegensatz zu ÖVP -Bildungssprecher Werner Amon sagt die'Bildungsministerin: "Er hat von 'Aufnahmeverfahren' gesprochen. Ich sage halt lieber 'Prognoseverfahren'. Da sind wir völlig auf einer Linie."

In ein eigenes Gesetz will Gehrer das Prognoseverfahren nicht eingießen, hält aber einen parlamentarischen Entschließungsantrag für möglich.

Martin Haidinger, Ö1-Wissenschaft
->   Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur
 
 
 
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01.01.2010