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Strengere Richtlinie für gen-veränderte Lebensmittel  
  Die EU-Kommission will die Kennzeichnungspflicht für gentechnisch veränderte Lebensmittel ab 2003 verschärfen. Auch gentechnisch hergestellte Futtermittel sollen künftig genauer gekennzeichnet werden.  
Derzeit eingeschränkte Kennzeichnungspflicht
Gentechnisch veränderter Mais - egal ob als Saatgut, als Futtermittel oder als Lebensmittel - muss heute schon gekennzeichnet sein.

Lebensmittel, die daraus hergestellt werden, müssen aber nur dann gekennzeichnet sein, wenn die gentechnische Veränderung im Endprodukt auch noch nachweisbar ist.
Künftig: Kennzeichnung auch für Derivate
Künftig soll auch zum Beispiel auf Maisöl stehen, wenn es aus gentechnisch verändertem Mais gewonnen wurde - obwohl die Genmanipulation im Öl selbst nicht mehr nachweisbar ist.

Ähnliches gilt für Futtermittel, wo auch Mais-, Sojaschrot oder Zusatzstoffe gekennzeichnet werden sollen, wenn sie aus gentechnisch veränderten Produkten hergestellt wurden.
Aufzeichnungspflicht soll Rückverfolgung ermöglichen
Der Weg gentechnisch veränderter Produkte soll künftig genau dokumentiert werden. Diese Aufzeichnungen sollen fünf Jahre lang aufgehoben werden.

Geplant ist auch, eine einheitliche Zulassungsstelle für gentechnisch veränderte Produkte für die gesamte EU einzurichten.
Kritik: Es gibt weiterhin Ausnahmen
Kritiker bemängeln, dass Eier oder Milch nicht gekennzeichnet werden müssen, auch wenn die Hühner und Kühe gentechnisch verändertes Futter bekommen haben.

Verunreinigungen mit gentechnisch veränderten Produkten bei Lebens- und Futtermitteln müssen ebenfalls nicht gekennzeichnet werden, wenn der Anteil der Verunreinigung weniger als ein Prozent ausmacht.

Seitens der EU-Kommission heißt es dazu, solche Verunreinigungen seien technisch unvermeidbar. 100 Prozent reine Lebensmittel oder völlig reines Saatgut seien praktisch nie herstellbar.
Richtlinie soll 2003 in Kraft treten
Der Richtlinienvorschlag der EU-Kommission unterliegt dem Mitentscheidungsverfahren. Das europäische Parlament und der Rat müssen also erst zustimmen. In Kraft treten soll Verschärfung der Kennzeichnungspflicht 2003.

Franz Simbürger, Ö1-Wissenschaft
->   Europäische Kommission
 
 
 
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01.01.2010