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Österreich bei Biomedizin-Konvention säumig  
  Vor kurzem hat in Österreich mit der ersten Bioethik-Konferenz die politische Diskussion um den Embryonenschutz begonnen. Auf internationaler Ebene ist Österreich lange säumig. Denn die Biomedizin-Konvention des Europarats wartet schon seit Jahren auf eine Ratifizierung.  
Der Inhalt der Konvention
Das kritisierten heute Vertreterinnen der ÖVP. Embryonen dürfen nicht zu Forschungszwecken erzeugt werden, die Eltern können nicht das Geschlecht des Kindes selbst bestimmen, Arbeitgeber dürfen nicht den Genpass ihrer Mitarbeiter einfordern.

Das Zusatzprotokoll vom März 2001 verbietet insbesondere die Verwendung der Klontechnik zur Schaffung eines menschlichen Lebewesens. Das sind die wesentlichsten Punkte der Konvention über Menschenrechte und Biomedizin.
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Zustimmung 1996
1996 schon hat Österreich bei der Abstimmung im Europarat der Konvention über Menschenrechte und Biomedizin zugestimmt. Wenig später wurde die Konvention von zahlreichen Mitgliedsstaaten unterschrieben, heute haben 24 der 43 Europarats-Mitgliedsstaaten unterzeichnet. Österreich gehört nicht dazu.
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Embryonenschutz in der Verfassung
Dabei ist der Embryonenschutz bei uns viel zu wenig verankert, meint Edeltraud Gatterer, ÖVP Mitglied im Europarat. "Die Konvention sollte längst unterschrieben werden. Bei uns gilt nur das Fortpflanzungsmedizingesetz- mit der Biomedizin-Konvention hätte der Schutz des Embryos verfassungsrechtlichen Schutz".

Und genau daran hakt die Umsetzung des Gesetzes noch. Die Verfassungskonformität wird schon seit längerem überprüft.
Adoptionsfreigabe für konservierte Embryonen
Die Diskussion konzentriert sich vor allem auf die überzähligen Embryonen, die bei der künstlichen Befruchtung entstehen und die für die Forschung mit Stammzellen eingesetzt werden könnten.

ÖVP-Wissenschaftssprecherin Gertrude Brinek will diese Embryonen keinesfalls zur Forschung freigeben. Sie schließt sich allerdings einem Vorschlag an, den der Wiener Gynäkologe Johannes Huber vor kurzem gemacht hat - der Adoption der konservierte Embryonen.

Für diese ethischen Fragen müssen internationale Antworten gefunden werden, so die Politikerinnen. Denn sonst wird es zu einem Kinderwunsch-Tourismus kommen, so wie es den Abtreibungstourismus nach Holland gegeben hat.

Ulrike Schmitzer, Ö1-Wissenschaft
->   Bioethik-Kommission hat sich konstituiert
 
 
 
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01.01.2010