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Uni-Reform: Klarere Hierarchien, weniger Mitbestimmung  
  Klarere Hierarchien und Verantwortlichkeiten an den österreichischen Universitäten, dazu eine Einschränkung der universitären Mitbestimmung - das sind die "politischen Eckpunkte" einer Punktation zur Vollrechtsfähigkeit der Universitäten, die von Bildungsministerin Elisabeth Gehrer (ÖVP) präsentiert wurden.  
"Weltklasse" durch Vollrechtsfähigkeit
Künftig sollen die Unis als juristische Personen des öffentlichen Rechts konstruiert werden, denen eigene Rechtspersönlichkeit und umfassende Geschäftsfähigkeit zukommen.

Das dafür notwendige neue Universitätsgesetz könnte mit 1. Oktober 2002 in Kraft treten, die Vollrechtsfähigkeit ein Jahr später umgesetzt sein. Ziel sind "Unis der Weltklasse," wie eine kürzlich von Gehrer vorgestellte Homepage verspricht.
->   Auf zur Weltklasse
Uni-Globalbudget plus "Leistungsanteil"
Aufrecht bleiben soll nach Vorstellung des Bildungsministeriums die bildungspolitische Gesamtverantwortung des Staates und damit auch die Finanzierungsverpflichtung für die Hochschulen. Die Universitäten sollen künftig ein dreijähriges Globalbudget erhalten, über das sie frei verfügen können.

Ein variabler Anteil davon (in der Höhe von drei bis sechs Prozent) soll dabei je nach Leistung der Uni zur Verfügung gestellt werden. Kriterien zur Feststellung dieser Leistung werden zwischen Uni und Ministerium vereinbart.
Verbindliche Leistungsvereinbarungen
Die Beziehungen zwischen Uni und Ministerium sollen weiters durch "verbindliche partnerschaftliche Leistungsvereinbarungen" geregelt werden, in denen Inhalte wie Aktivitäten in Forschung und Lehre, strategische Zielsetzungen und Universitätsprofil, Dienstleistungen sowie gesellschaftliche Ziele wie die Erhöhung des Frauenanteils in leitenden Funktionen und Evaluation enthalten sind.

Die genaue Konstruktion dieser Vereinbarungen bzw. die Vorgangsweise bei Streitigkeiten soll noch festgelegt werden.
Unis werden Mieter und Arbeitgeber
Die von den Universitäten benutzten Liegenschaften sollen nicht ins Eigentum der Hochschulen übergehen. Ihnen soll vielmehr entweder ein Fruchtgenussrecht zukommen, oder sie werden Mieter der Immobilien.

Mit der Autonomie werden die Unis auch zu Arbeitgebern ihres Personals. Künftig wird es daher neben den Dienststellenausschüssen auch Betriebsräte geben.
Doppelte Legitimation aller Leitungsfunktionen
Bei der künftigen Struktur der Universitäten will das Bildungsministerium "Entscheidung und Verantwortung zusammenführen". Für die Bestellung von Leitungsfunktionen soll das Prinzip der "doppelten Legitimation" gelten: Die Besetzung leitender Positionen wie Rektor und Institutsvorstand erfordert dabei einen Vorschlag der Ebene unterhalb der zu besetzenden Position und die Auswahl aus diesem Vorschlag durch die darüber liegende Ebene.

Als oberste Organe der Universität sind der Universitätsrat, der Rektor und der Senat vorgesehen.
Universitätsrat: Bestellt Rektor, Aufsichtsorgan
Der fünfköpfige Universitätsrat bestellt auf Vorschlag des Senats den Rektor und ist als Aufsichtsorgan konzipiert, das aus externen Personen besteht und die Arbeit des Rektors begleitet und kontrolliert. Je zwei Mitglieder werden von Bildungsministerium und Senat bestimmt, diese vier Personen wählen anschließend ein fünftes unabhängiges Mitglied.
Rektor: Umfassende Kompetenzen
Der Rektor wiederum vertritt die Universität nach außen und erhält umfassende Kompetenz und Verantwortung. Er erstellt den Entwurf für die Leistungsvereinbarungen, ernennt nach dem Prinzip der "doppelten Legitimation" die Leiter der Organisationseinheiten und schließt mit ihnen Zielvereinbarungen ab. Außerdem ist er Dienstvorgesetzter aller Universitätsangehörigen.
Senat: Viertel Studierende, hauptsächlich Professoren
Der Senat wiederum genehmigt die Grundverfassung der jeweiligen Universität und wirkt bei der Bestellung des Rektors sowie der Erstellung der Studienpläne mit. Er soll aus zwölf bis 24 Personen bestehen, wovon die Studenten ein Viertel stellen sollen.

Die Gruppe der nicht wissenschaftlichen Bediensteten soll durch eines oder zwei Mitglieder vertreten sein, ebenso der Mittelbau (Assistenten und Dozenten). Alle übrigen Mitglieder sollen aus der Gruppe der Universitätsprofessoren gewählt werden.
"Moderne" Form der Mitbestimmung?
Die Mitbestimmung will das Ministerium in einer "modernen Form" neu gestalten. In der Punktation heißt es, dass es weder für eine autonome Universität noch für deren Angehörige zweckmäßig ist, Entscheidungen im Bereich der operativen Umsetzung durch Gremien zu treffen.

Österreich sei derzeit das letzte Land, in dem universitäre Entscheidungen fast ausschließlich durch paritätisch besetzte Gremien fallen.

Die Vertreter der Studierenden sollen künftig im Senat alle Fragen der Ausbildung und der Situation der Studierenden mitentscheiden und mitverantworten. Damit seien sie "ganz oben" eingebunden, heißt es in der Punktation.
Frühester Termin für Vollrechtsfähigkeit: 2003
Bis Anfang September soll eine umfassende Unterlage zur Uni-Autonomie an die Universitäten und Interessenvertretungen ausgesandt werden, über die anschließend öffentlich diskutiert werden soll. Als Ergebnis dieses Prozesses wird ein Gesetzesentwurf ausgearbeitet, der im November präsentiert wird und dann in Begutachtung geht.

In Kraft treten soll das Gesetz schließlich mit Beginn des Wintersemesters 2002, umgesetzt soll die Vollrechtsfähigkeit ein Jahr später sein.

(APA/red)
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01.01.2010