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Neues Schuljahr bringt jede Menge Neuerungen  
  Eine ganze Menge an Neuerungen für Schüler, Eltern und Lehrer bringt das neue Schuljahr 2001/2002 . Darunter sind lange umstrittene Reformen wie das neue Lehrer-Dienstrecht und die Verhaltensvereinbarungen .  
Die Verhaltensvereinbarung
Durch die Verhaltensvereinbarungen dürfen an den einzelnen Schulen im Schulgemeinschaftsausschuss beziehungsweise dem sogenannten Schulforum mit einfacher Mehrheit bestimmte Regeln aufgestellt werden.

Werden diese von Schülern, Eltern oder Lehrern verletzt, können im schulpartnerschaftlichen Gremium Sanktionen ausgemacht werden.
Jahresnormmodell statt Pflichtstundenmodell
Beim Dienstrecht löst bei den Landeslehrern , das sind vor allem Lehrer an Volks-, Haupt-, Sonder- und Polytechnischen Schulen ein "Jahresnormmodell" das derzeit geltende "Pflichtstundenmodell" ab, das eine Lehrverpflichtung von 23 Stunden pro Woche vorsieht.

Stattdessen wird die Arbeitszeit der Landeslehrer nun durch einen Jahreszielwert von rund 1.800 Stunden festgelegt. Dafür können die Pflichtschullehrer bereits ein halbes Jahr vor dem frühestmöglichen Pensionsantritt mit 56,5 Jahren bei vollen Bezügen in eine Art Vorruhestand treten.

Außerdem erhalten die Pädagogen die Möglichkeit, einen bis zu dreimonatigen Bildungsurlaub anzutreten.
Änderungen bei Zulagen und Supplierstunden
Bei den AHS-Lehrern erhalten Klassenvorstände künftig eine monatliche Zulage von 2.000 Schilling für ihren Aufwand, allerdings wird ihre Tätigkeit nicht mehr in die Lehrverpflichtung eingerechnet.

Änderungen gibt es auch bei der Abgeltung von Supplierstunden. Jeder Lehrer kann demnach eine Stunde pro Woche ohne Bezahlung zur Vertretung eines Kollegen herangezogen werden. Ab der zweiten Stunde werden 365 S brutto bezahlt.
Neue Bezeichnung für Unterrichtsfach
Auf Grund einer ''Abstimmungspanne'' im Parlament heißt das Fach ''Geschichte und Sozialkunde'' in der 7. und 8. Klasse AHS künftig ''Geschichte und Politische Bildung''.

Ursprünglich war die Einführung erst für das Schuljahr 2002/2003 geplant, wird aber infolge eines Abstimmungsirrtums der SPÖ gewissermaßen vorgezogen.

Derzeit wird ein Lehrplan für das Fach erarbeitet, bis zu dessen Inkrafttreten der Lehrplan der entsprechenden Schulversuche für die Politische Bildung verwendet wird.
Mehr Rechte für Schülervertreter
Die Tätigkeit der Schülervertreter wird künftig als Rechtfertigungsgrund für ein Fernbleiben vom Unterricht anerkannt. Zur Beratung einer Klasse wird es auch drei ''Schülervertreterstunden'' geben.

Außerdem müssen sie auch zu Lehrerkonferenzen rechtzeitig und nachweislich eingeladen werden. Der Schulleiter wiederum wird ihre Arbeit nun auch verbrieft zu unterstützen haben.

Martin Haidinger, Ö1-Wissenschaftsredaktion
->   Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur
 
 
 
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01.01.2010