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Uni-Reform: Die Details in Stichworten  
  Mit dem 85-seitigen "Gestaltungsvorschlag für die Regelung der Autonomie" an den österreichischen Universitäten hat das Bildungsministerium die heiße Phase für die Diskussion um die Uni-Reform eröffnet. Im Folgenden eine stichwortartige Übersicht über die wichtigsten Begriffe.  
Rechtsform
Die Universitäten werden als "juristische Personen des öffentlichen Rechts" mit eigener Rechtspersönlichkeit eingerichtet.

Leitende Grundsätze sind unter anderem die Freiheit der Wissenschaft und ihrer Lehre sowie die Freiheit des wissenschaftlichen und des künstlerischen Schaffens.

Die Unis erfüllen ihre gesetzlich festgelegten Aufgaben weisungsfrei, unterliegen aber der Aufsicht des Bundes.
Leistungsvereinbarung
In den auf drei Jahren abgeschlossenen Leistungsvereinbarungen werden mit jeder Uni die zu erbringenden Leistungen festgelegt.

In der Vereinbarung enthalten sind unter anderem strategische Ziele, Profilbildung, Universitätsentwicklung, Forschungsleistungen, Studienangebot, gesellschaftliche
Zielsetzungen, Serviceleistungen für die Öffentlichkeit, Personalstruktur und -ausgaben.

An Leistungen von Seiten des Ministeriums sind Höhe des Budgets sowie außerplanmäßige Mittel in der Vereinbarung vorgesehen. "Die Finanzierung ist eine öffentlich-rechtliche Pflicht des Staates und als Rechtsanspruchs durchsetzbar".
Globalbudget
Die Universität erhält im Rahmen der Leistungsvereinbarung ein Globalbudget über drei Jahre, über das sie frei disponieren kann. Darüber hinaus können zusätzliche Finanzmittel in Verhandlungen zwischen Uni und Minister festgelegt werden.

Drei bis sechs Prozent des Globalbudgets sind variabel, die konkrete Höhe wird auf Grundlage von Nachfrage, Leistung und gesellschaftlichen Kriterien festgelegt.

Einigen sich Ministerium und Uni nicht über die Höhe des Globalbudgets, entscheidet eine Schiedsinstanz.
Studien
Die Studienpläne werden autonom von der Universität erstellt und in Kraft gesetzt.

Wenn übergeordnete bildungspolitische Interessen dies erfordern, kann der Minister im Einvernehmen des Hauptausschusses des Nationalrats die Einrichtung eines bestimmten Studiums anordnen.
Organisation
Fix vorgegeben sind nur die obersten Organe der Universität, das sind der Universitätsrat, der Rektor bzw. das Rektorat und der Senat.

Der Rektor kann in einem Organisationsplan die Einrichtung von Instituten, Fakultäten, Departements und Abteilungen vorsehen. Der Plan muss vom Universitätsrat genehmigt
werden.
...
Universitätsrat, Rektor/Rektorat und Senat
Universitätsrat: Besteht aus fünf weisungsfreien Mitgliedern, wobei zwei vom Senat gewählt und zwei vom Ministerium bestimmt werden. Diese vier Personen wählen ein fünftes Mitglied. Funktionsperiode dauert fünf Jahre. Die Mitglieder dürfen weder aktive noch pensionierte Angehörige der betreffenden Uni sein.

Aufgaben: Beschließt vom Rektor vorgelegten Entwicklungsplan und Leistungsvereinbarung, wählt auf Senats-Vorschlag den Rektor und schließt dessen Arbeitsvertrag und eine Zielvereinbarung mit ihm ab. Legt die Anzahl der Mitglieder und die Zusammensetzung des Senats fest, genehmigt Studienangebote und hat ein Einspruchsrecht gegen Studienpläne. Genehmigt Rechnungsabschluss und Leistungsbericht des Rektors sowie dessen Vorschlag zur universitätsinternen Ressourcenverteilung.

Rektor: Kann als monokratisches oder Kollegialorgan (mit Vizerektoren) eingerichtet werden. Wird vom Universitätsrat auf Grundlage eines Dreiervorschlags des Senats gewählt. Funktionsperiode dauert vier Jahre.

Aufgaben: Leitet die Universität und vertritt diese nach außen. Schlägt dem Senat die Satzung und Vizerektoren vor, erstellt Entwurf der Leistungsvereinbarung, hat Budget- und Personalhoheit, schließt Beschäftigungsverträge ab, führt Berufungsverhandlungen, hebt Studienbeiträge in der vom Gesetzgeber festgelegten Höhe ein, ernennt Leiter der unteren Organisationseinheiten.

Senat: Besteht aus zwölf bis 24 Mitgliedern. Uni-Professoren müssen die Mehrheit, die Studierenden ein Viertel der Stimmen haben. Vertreten sind weiters nicht-wissenschaftliche Bedienstete und der Mittelbau. Funktionsperiode dauert zwei Jahre.

Aufgaben: Erstellt Dreiervorschlag für Rektors-Wahl, erlässt und ändert die Satzung, wählt zwei Mitglieder des Universitätsrats sowie die Vizerektoren. Erlässt und ändert die Studienpläne.
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Doppelte Legitimation
Dieses Prinzip gilt für die Bestellung der Leitungsfunktionen wie Rektor oder Institutsvorstand.

Erforderlich ist dabei ein Vorschlag der hierarchischen Ebene unterhalb der zu besetzenden Position und die Auswahl aus diesem Vorschlag durch die Ebene oberhalb.
Studienbeiträge
Verbleiben künftig bei der Universität. Die Höhe wird allerdings vom Gesetzgeber vorgegeben und kann nicht von der Uni bestimmt werden.
Evaluierung
Universitätsinterne Evaluierungen müssen jährlich stattfinden. Welche Teile überprüft werden, ist in der Leistungsvereinbarung festgelegt.

Externe Evaluierungen finden anlassbezogen auf Antrag der Universität oder auf Veranlassung des Ministers (bei Einrichtung oder Auflassung einer Studienrichtung sowie bei mehrmaliger Nichterfüllung der Leistungsvereinbarung) statt.

Für externe Evaluierungen sind die Dienste einer noch zu schaffenden Evaluierungsagentur in Anspruch zu nehmen.
Berufungen
Universitätsprofessoren werden vom Rektor auf Grund eines Berufungsverfahrens bestellt.

Die Ausschreibung einer Stelle erfolgt durch den Rektor, die im Senat vertretenen Professoren bestellen vier Gutachter, welche einen Dreiervorschlag erarbeiten.
Personal
Für neu Eintretende gilt das Angestelltengesetz, ein Dachverband der Universitäten erhält die Kollektivvertragsfähigkeit.

Für Arbeitnehmer der Universität ist ein Pensionskassensystem einzurichten. Die dienst- und besoldungsrechtliche Stellung von Bundesbeamten bleibt aber unverändert.

(APA)
Der gesamte Text ist im Internet nachzulesen, auf der Homepage mit dem klingenden Namen www.weltklasse-uni.at:
->   Gestaltungsvorschlag für die Regelung der Uni-Autonomie (pdf-Dokument)
 
 
 
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01.01.2010