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Medikamente: Umsetzung der EU-Richtlinie?  
  Die Pharmaindustrie forderte heute die längst fällige Umsetzung einer EU-Richtlinie für Medikamente in Österreich. Die EU hat in dieser Richtlinie das Verfahren zur Aufnahme von Arzneien in die Krankenversicherungssysteme geregelt.  
Heilmittelverzeichnis der Krankenkassen
Österreich ist in der Umsetzung dieser Transparenzrichtlinie säumig. Die EU hat Österreich deshalb bereits geklagt. Ein Urteil wird für Oktober erwartet.

Im Österreichischen Heilmittelverzeichnis stehen rund 3.000 Präparate, für die die Krankenkassen die Kosten übernehmen. Daneben gibt es noch rund 7.000 andere zugelassene Präparate. Die Pharmaindustrie stellt jedes Jahr rund 40 Anträge für neue Medikamente.

Derzeit ist das Verfahren zur Aufnahme in das Heilmittelverzeichnis langwierig und undurchschaubar, sagt Christian Seiwald von der Pharmig. Es dauere ein bis zwei Jahre länger als in anderen EU-Ländern, bis innovative Präparate bezahlt werden.
Transparenzrichtlinie seit 1988
Die Pharmaindustrie stellte deshalb heute ein Konzept vor, mit dem die EU Transparenzrichtlinie umgesetzt werden könnte. Diese Richtlinie wurde 1988 von der EU veröffentlicht "betreffend die Transparenz von Maßnahmen zur Regelung der Preisfestsetzung bei Arzneimitteln für den menschlichen Gebrauch und ihre Einbeziehung in staatliche Krankenversicherungssysteme".

Mit dem EU-Beitritt Österreichs hätte die Richtlinie in nationales Recht übernommen werden sollen.
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Richtlinie des Rates vom 21. Dezember 1988
"Das Hauptziel derartiger Maßnahmen ist die Förderung der Volksgesundheit durch die Gewährleistung einer adäquaten Versorgung mit Arzneimitteln zu angemessenen Kosten. Derartige Maßnahmen sollten allerdings auch darauf abzielen, die Leistungsfähigkeit der Produktion von Arzneimitteln zu fördern und Forschung und Entwicklung neuer Arzneimittel zu unterstützen, von denen die Aufrechterhaltung eines hohen Gesundheitsniveaus in der Gemeinschaft letztendlich abhängt."
->   Die Richtlinie im Volltext
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Schnelleres Modell
Die Industrie hat ein Modell für ein Prozedere entwickelt, das die Aufnahme in das Heilmittelverzeichnis beschleunigt. Über neue Präparate soll innerhalb von 90 Tagen entschieden werden, die Begründung für eine Ablehnung soll nachvollziehbar und die Unternehmen sollen klagen können.

Derzeit können sie nur noch einmal vor dieselbe Kommission treten und hoffen, dass das Medikament diesmal besser ankommt.

Ulrike Schmitzer, Ö1-Wissenschaft
->   Pharmig
 
 
 
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01.01.2010