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Novel Food-Regelungen der EU auf dem Prüfstand  
  Die so genannte Novel Food-Regelung der EU ist heftig umstritten. Sie regelt im Detail, welchen Kontrollen gentechnisch veränderte Lebensmittel unterzogen werden müssen. Ein Workshop in Graz befasst sich dieses Wochenende mit der kontroversiellen Verordnung.  
Es ist ebenso Zungenbrecher wie Stein des Anstoßes: Das Konzept der substanziellen Äquivalenz. Es wurde 1993 von der OECD formuliert und 1997 von der EU in die so genannte Novel Food-Verordnung aufgenommen.
Regelung zur Untersuchung von Gentech-Nahrung
Darin heißt es, dass ein gentechnisch verändertes Lebensmittel (GVL) nur dann einer aufwendigen Risikoanalyse zu unterziehen ist, wenn es sich von seinem natürlichen Gegenstück erheblich unterscheidet, eben nicht "substanziell äquivalent" - weitgehend gleichwertig - ist.
Kritiker laufen Sturm ...
Kritiker laufen seither Sturm gegen die Regelung. Beim Workshop "Evaluating Substantial Equivalence" am 19. und 20 Oktober in Graz beraten internationale Experten über Für und Wider des Konzepts.
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Workshop "Evaluating Substantial Equivalence"
Der Workshop wird vom Umweltbundesamt (UBA) in Zusammenarbeit mit dem Interuniversitären Forschungszentrum für Technik, Arbeit und Kultur in Graz organisiert. Über 50 Vertreter internationaler Organisationen wie FAO/WHO, OECE, UNIDO, von nationalen Behörden, von Umwelt- und Konsumentenschutzorganisationen sowie aus den Bereichen der Agrarbiotechnologieindustrie und der akademischen Wissenschaft werden Vorteile, Kritik und Praxiserfahrungen sowie Möglichkeiten zur Verbesserung des Konzepts der substanziellen Äquivalenz präsentieren.

Umweltbundesamt
Interuniversitäres Forschungszentrum für Technik, Arbeit und Kultur
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... und bemängeln weite Auslegung
Gentechnik-Kritiker bemängeln vor allem, dass der Begriff "gleichwertig" zu weit ausgelegt werden kann, sagte dazu Tagungs-Organisator und Gentechnik-Experte Helmut Gaugitsch vom Umweltbundesamt (UBA) im Gespräch mit der APA.
Hersteller untersuchen selbst
Nach der gültigen Regelung der EU sieht es heute so aus, dass ein Hersteller, der ein GVL in den Handel bringen will, selbst untersucht, ob das Lebensmittel seinem natürlichen Gegenstück "substanziell äquivalent" ist.

Wenn dem so ist, braucht der Hersteller praktisch keine detaillierten, aufwändigen Risikoanalysen anstellen, das GVL kann zugelassen werden.
Risikoanalyse für alle GVLs?
Im vergangenen Juli hat die europäische Kommission einen Entwurf verabschiedet, wie die umstrittene Verordnung novelliert werden kann.

Demnach wird es voraussichtlich nicht mehr nach dem "Alles oder Nichts-System" funktionieren, das heißt, dass für alle neuen GVL Risikoanalysen durchzuführen sein werden.
Weiterhin Konzept der substanziellen Äquivalenz ...
"Das Konzept der substanziellen Äquivalenz wird aber weiter herangezogen, um zu entscheiden, wie weitreichend diese Analysen zu gestalten sind", sagte Gaugitsch.

Die Feinabstimmung dafür ist allerdings noch in vollem Gange, wann die Novelle das europäische Parlament und den Rat passieren kann, ist laut dem UBA-Experten noch nicht absehbar.
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->   Europäische Kommission
 
 
 
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01.01.2010