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Die Details des Marrakesch-Abkommens  
  Die siebte Weltklimakonferenz in Marrakesch hat am frühen Samstagmorgen mit einer Einigung geendet: Die Vereinbarungen basieren auf den Grundsatzbeschlüssen des Bonner Gipfels vom vergangenen Juli. Im Folgenden die Details des Marrakesch-Abkommens.  
Mit der Übereinkunft des Weltklimagipfels von Marrakesch liegt das detaillierte Regelwerk zur Durchsetzung des Kyoto-Protokolls von 1997 vor.
Protokoll kann ratifiziert werden
Damit kann das von der Staatengemeinschaft beschlossene Protokoll zur Verminderung von klimaschädlichen Treibhausgasen in Industrieländern von den einzelnen Staaten ratifiziert werden.
RATIFIZIERUNG
Das Kyoto-Protokoll soll bis zum Weltumweltgipfel im September 2002 in Johannesburg in Kraft treten. Dazu müssen es mindestens 55 Staaten ratifiziert haben, auf die 1990 mindestens 55 Prozent des Ausstoßes von Kohlendioxid (CO2) entfielen. Bisher hat es noch kein größerer Industriestaat ratifiziert.
FLEXIBLE MECHANISMEN
Zur Verminderung der Treibhausgase um im Schnitt 5,2 Prozent bis 2012 (im Vergleich zu 1990) sind - neben der direkten nationalen Reduzierung - ergänzend drei Wege erlaubt.

1. Handel mit so genannten Emissionsrechten

Dabei kann ein Land von einem anderen Land "Gutscheine" kaufen. Es kann so seine eigenen Verpflichtungen zur Reduzierung des Ausstoßes von Kohlendioxid (CO2) etwa durch Industrie und Verkehr mindern.

Hauptverkäuferland ist Russland, das durch den wirtschaftlichen Zusammenbruch bereits weit weniger CO2 produziert als ihm laut Kyoto-Protokoll auf der Berechnungsbasis von 1990 zugestanden wurde.

2. Projekte von Industrieländern zur umweltfreundlichen
Entwicklung in ärmeren Ländern wie regenerative Energieanlagen


In geringem Maße (maximal ein Prozent der Emissionen des Industrielandes) dürfen auch Forstmaßnahmen in Entwicklungsländern angerechnet werden.

3. Projekte von Industrieländern in anderen Industrieländern

Dazu zählen zum Beispiel energieeffizientere Kraftwerke von OECD-Staaten in Ländern Osteuropas
WÄLDER UND BÖDEN
Auch Wälder und Böden dürfen in bestimmten Grenzen als Klimaschutzbeitrag einberechnet werden, da sie Kohlenstoff speichern. Dies soll datenmäßig kontrollierbar und transparent sein.

Vor allem waldreiche Länder wie Russland und Kanada profitieren von dieser Möglichkeit. Solche Anrechnungen können auch für später "gebunkert" werden.
KONTROLLEN und SANKTIONEN
Jedes Land wird verpflichtet, regelmäßig Daten über den Treibhausgasausstoß und dessen Reduzierungen zu liefern. Eine Kommission soll über die Umsetzung wachen.

Bei Nichterfüllen der Verpflichtungen drohen einem Land Sanktionen. Dazu zählt ein Strafzuschlag: Für jede bis 2012 zu wenig eingesparte Tonne CO2 müssen später 1,3 Tonnen CO2 zusätzlich eingespart werden.

Außerdem darf ein Land, das seine Auflagen verfehlt, nicht mehr die Flexiblen Mechanismen nutzen. Wie rechtsverbindlich solche Sanktionen sind, soll später geklärt werden. Allerdings soll dann ein Land die Zulassung zu den Flexiblen Mechanismen dadurch nicht nachträglich verlieren.
HILFEN FÜR ENTWICKLUNGSLÄNDER
Über mehrere Fonds sollen ärmere Länder Gelder erhalten, das sie für eine umwelt- und klimafreundliche Entwicklung einsetzen können. In konkrete Verpflichtungen zum Klimaschutz werden die Entwicklungsländer bis 2012 nicht eingebunden.
Mehr dazu in science.orf.at:
->   Klimagipfel Marrakesch: Einigung durch Zugeständnisse
 
 
 
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01.01.2010