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Uni-Reform: Gehrer legt "Fahrplan" vor  
  Bildungsministerin Elisabeth Gehrer (ÖVP) hat am Freitag den Fahrplan zur Vollrechtsfähigkeit der Universitäten vorgelegt: Nach Gesetzesentwurf und Begutachtung soll die Reform im Herbst 2002 in Kraft treten.  
Aus der Sicht Gehrers wird nach dem Ende des Diskussionsprozesses Ende November der entsprechende Gesetzesentwurf erarbeitet, der im Februar 2002 in Begutachtung gehen soll.

Wie die APA meldet, rechnet die Ministerin dann mit einer parlamentarischen Beschlussfassung im Sommer, sodass die Reform mit Wintersemester 2002/2003 schlagend werden könnte.
"Schlankes Gesetz, viel Freiraum"
Nach den Worten der Bildungsministerin soll die Selbstständigkeit "mittels schlankem Gesetz mit möglichst viel Freiraum" erreicht werden. Innerhalb der abzuschließenden Leistungsvereinbarungen und einer Globalbudgetierung für drei Jahre werden sich die Unis frei bewegen können.

Voraussetzung sei ein modernes Management, wobei die österreichischen Hochschulen diesbezüglich gut gerüstet seien, glaubt Gehrer: Das UOG '93, das ursprünglich schon die Autonomie verwirklichen hätte sollen, habe schon viel in diese Richtung vorbereitet.
Rektor = Manager, Universitätsrat = Aufsichtsrat
Der nunmehr in der Endphase der Diskussion stehende Vorschlag sieht eine Stärkung der Position des Rektors vor, der, so Gehrer, als "verantwortlicher Manager" fungieren wird. Das "Leitungsgremium" wird der Senat sein, der u.a. die Satzung und die Studienpläne erlässt und ändert.

Quasi als Aufsichtsrat fungiert der Universitätsrat, der Persönlichkeiten aus Wirtschaft, Gesellschaft und Kultur umfassen wird, den Rektor aus einem vom Senat ausgearbeiteten Dreiervorschlag bestellt und Entwicklungspläne, Leistungsberichte und Rechnungsabschlüsse genehmigt.
"Qualitative Mitbestimmung"
Änderungen soll es nach dem Willen Gehrers bei der Mitbestimmung geben, und zwar von der "quantitativen hin zur qualitativen Mitbestimmung".

Studierende sollen weiter mitreden können, aber nur dort, wo sie unmittelbar betroffen sind. Derzeit würden "Kommissionen und Kommissiönchen Entscheidungen verunmöglichen", so Gehrer.
Mitgestaltungsmöglichkeiten
Im Senat bleiben die Studierenden weiter mit einem Viertel vertreten, wesentlich in diesem Zusammenhang sei die Evaluierung mit Konsequenzen und die Besetzung von Leitungsfunktionen durch doppelte Legitimation. Erforderlich ist dabei ein Vorschlag der hierarchischen Ebene unterhalb der zu besetzenden Position und die
Auswahl aus diesem Vorschlag durch die Ebene oberhalb.

Weitere Mitgestaltungsmöglichkeiten sollen in den Satzungen von den Unis selbst festgelegt werden, die aber auf alle Fälle die Frauengleichbehandlung beinhalten müssen.
->   Mehr zur Uni-Reform in science.orf.at
 
 
 
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01.01.2010