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Patientenaufklärung vor einer Operation  
  Die Patientenaufklärung vor einer Operation über Komplikationsrisiken und dergleichen ist eines der Schwerpunktthemen des 1. Österreichischen Chirurgentages, der am Freitag in Baden begann.  
Ein brisantes Thema vor dem Hintergrund, dass es in sehr vielen Fällen den Chirurgen betrifft, wenn der Vorwurf eines Behandlungsfehlers erhoben wird.

Ist die Aufklärung eines Patienten - was mit einer geplanten Operation auf ihn zukommen wird, wie hoch das Komplikationsrisiko ist und dergleichen - mehr als eine lästige Pflicht?
Aufklärung über Technik und Risiko ...
So wie in vielen anderen Bereichen der Medizin wird auch in der Chirurgie immer mehr machbar. Neue Operationstechniken machen mitunter lang für undenkbar gehaltene Behandlungen möglich.

Ob es sich bei einem geplanten Eingriff um eine altbewährte Methode mit geringem Komplikationsrisiko oder um eine neue Technik handelt, mit der man noch nicht all zu viel Erfahrung hat - wenn ein Patient vor einer Operation steht, hat er über all diese Dinge aufgeklärt zu werden.
... unumstößliches Recht des Patienten
Das sei für den Patienten unumstößliches Recht, aber auch für den Arzt sehr wichtig, sagt Franz Stöger vom Berufsverband Österreichischer Chirurgen. Der Patient habe das Recht zu wissen, welche Komplikationen zu erwarten oder nicht zu erwarten sind.
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Folgen für den Arzt
Wenn im Falle einer Komplikation keine Abklärung mit dem Patienten stattgefunden hat, dann könne das für den Arzt Folgen haben, so Stöger. Denn der Patient könnte argumentieren, er hätte bei voller Aufklärung über die möglichen Risken der Operation nicht zugestimmt. Unterbleibt die Information, könnte der Chirurg auch für die Komplikation haftbar gemacht werden, obwohl ihn daran kein Verschulden trifft.
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Aufklärung 24 Stunden vorher
Und die Aufklärung darf nicht zu knapp vor der Operation erfolgen. "Ist es ein geplanter Eingriff, so muss die Aufklärung mindestens 24 Stunden, bevor der Patient ein Beruhigungsmittel bekommt, geführt werden", so Stöger.
Komplikationsrate und Behandlungsfehler
Was in der Öffentlichkeit, in den Medien häufig als Behandlungsfehler dargestellt werde, stelle sich bei Überprüfung des Falles meist als Komplikation heraus, erklärt der Experte.

Wie hoch die Komplikationsrate ist, darüber ist der Patient jedenfalls, aufzuklären, wobei dies keinen Patienten davor schützt, dass es gerade ihn trifft.

Da nicht alle Chirurgen alle Operationen gleich oft durchführen, sollte der Patient fragen, wie oft sein Operateur den geplanten Eingriff bereits gemacht hat.
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Beispiel Struma-Operation
Vor einer Struma-Operation etwa müsse man einem Patienten mitteilen, dass weltweit ein Risiko der Verletzung des Sprechnervs von einem Prozent besteht. "Dann rechnet der Patient natürlich nicht, dass er zu diesem einen Prozent zählt. Wenn es ihn dann aber erwischt, sind es für ihn 100 Prozent."
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Komplikationen: Versicherung zahlt nicht
Unabhängig davon seien Österreichs Chirurgen, so Stöger, ausreichend versichert. "Keine Versicherung zahlt, wenn nicht tatsächlich ein Fehler passiert ist. Und wenn es sich um eine Komplikation handelt, dann zahlt die Versicherung nicht."

Eine nach wie vor unbefriedigende Situation, die nur durch eine verschuldensunabhängige Versicherung entschärft werden könnte, meint der Experte.

Evelyn Schütz, Ö1-Wissenschaft
->   Berufsverband Österreichischer Chirurgen
 
 
 
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01.01.2010