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Bakkalaureat-Studien an Fachhochschulen  
  Nach den Universitäten sollen auch die Fachhochschulen Bakkalaureat-Studiengänge anbieten können. Das sieht eine Novelle zum Fachhochschul-Studiengesetz, dem FHStG vor, die nun vom Bildungsministerium in Begutachtung gesendet wurde.  
Künftig soll man also auch an den Fachhochschulen (FH) in nur drei Jahren einen akademischen Grad erwerben können.

Außerdem wird mit der Novelle analog zur Rektorenkonferenz der Universitäten die Fachhochschul-Konferenz, die derzeit als freiwillige Vereinigung der FH-Träger existiert, gesetzlich eingerichtet.
->   Österreichische Rektorenkonferenz
Sechs Semester zum "Bakkalaureus"
Der Novelle zufolge beträgt die Studienzeit in FH-Bakkalaureatstudiengängen sechs Semester, sie werden mit dem akademischen Grad "Bakkalaureus/Bakkalaurea" mit dem Zusatz "FH" abgeschlossen.

Daran schließt ein zweisemestriger FH-Magisterstudiengang (Titel: "Magister/Magistra" oder "Diplom..." plus Zusatz "FH") an.
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FH-Diplom und -Magister
In Fachhochschul-Diplomstudiengängen - das sind künftig alle bisher anerkannten FH-Studiengänge - dauert die Studienzeit acht Semester. Der Abschluss eines FH-Magisterstudiums oder eines FH-Diplomstudiums berechtigt zum facheinschlägigen Doktoratsstudium an einer Universität.
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FH: Beide Abschlüsse für einen Studiengang
Anders als die Universitäten sollen die FH einen Studiengang sowohl als Bakkalaureat- als auch als Diplomstudium anbieten können. Die Unis dürfen ein Studium nur entweder in der Kurz- oder in der Normalversion einrichten.

Voraussetzung ist jedenfalls, dass der Fachhochschul-Rat als Qualitätssicherungs-Gremium der Einrichtung des jeweiligen Studiengangs zustimmt.
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Forderung der FH-Träger
Mit der Einrichtung von FH-Bakkalaureatstudien wird eine vehemente Forderung der FH-Träger erfüllt, die aus Gründen des Wettbewerbs ebenso wie die Universitäten die Kurzstudien anbieten wollen.

Seitens der FH-Rechtsträger soll es großes Interesse daran geben, auch schon bestehende FH-Studiengänge auf die kürzere Studienform umzustellen.
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Die FH-Konferenz
Mit der Novelle wird auch die FH-Konferenz gesetzlich fixiert, und zwar als Rechtsperson des privaten Rechts. Dem Gremium gehören je ein Vertreter jedes Rechtsträgers von FH-Studiengängen in Österreich an.

Aufgaben der Konferenz sind die Koordination der Aufgaben der Rechtsträger, die Beratung fachhochschulübergreifender Angelegenheiten, Erstellung von Gutachten und Vorschlägen und die Stellungnahme zu Entwürfen von Gesetzen und Verordnungen.
Ministerium: Jüngere und qualifizierte Absolventen
Im Bildungsministerium erwartet man durch die Einführung der dreijährigen Studiengänge, dass der Wirtschaft jüngere und hoch qualifizierte Absolventen zur Verfügung stehen.

Die Begutachtung der Novelle geht bis 15. Jänner 2002, in Kraft treten soll die Materie am 1. März kommenden Jahres.
->   Das Fachhochschul-Studiengesetz (FHStG)
->   Fachhochschulen Online
->   www.fachhochschulen.com: Tipps zum Thema FH-Bewerbung
->   Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur
Mehr zu diesem Thema in science.orf.at:
->   Neun neue Bakkalaureat-Studien starten
->   Wachsendes Interesse an Bakkalaureat-Studien
 
 
 
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01.01.2010