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Unireform: Beschneidung von Frauenrechten?  
  Ende Februar soll der Gesetzesentwurf zur Vollrechtsfähigkeit der Universitäten in Begutachtung gehen. Nun äußert die Juristin und Staatspreisträgerin Silvia Ulrich Bedenken hinsichtlich einer Beschneidung des Diskriminierungsschutzes für Frauen an den Unis.  
Die Furcht Ulrichs gründet auf dem Umstand, dass laut dem ministeriellen Diskussionspapier die so genannten universitären Arbeitskreise für Gleichbehandlungsfragen in ihren Rechten eingeschränkt werden.

Die Grazerin hatte erst vor kurzem den Gabriele Possanner-Staatspreis für Geschlechterdemokratie verliehen bekommen.
->   Staatspreis für Geschlechterdemokratie an Juristin
Arbeitskreise nur noch mit Informationsrecht
"Mit der Einrichtung der Arbeitskreise und der Möglichkeit, bei Verdacht auf geschlechtsspezifische Diskriminierung in einem Berufungsverfahren einen Einspruch mit aufschiebender Wirkung einbringen zu können, hatten wir ein hervorragendes Instrumentarium, um der Diskriminierung von Frauen an den Universitäten einen Riegel vorzuschieben", so Ulrich.

Laut dem Diskussionspapier soll der Arbeitskreis zwar erhalten bleiben, aber im Personalverfahren nur noch ein Informationsrecht haben.
Kein Eingriff mehr in Personalverfahren
Durch den Wegfall von Einspruch- und Aufsichtsbeschwerde würde dem Arbeitskreis das Mittel entzogen, Entscheidungen zu verändern, bevor sie vollzogen werden. "Der rechtzeitige Eingriff in ein Personalverfahren ist nicht mehr möglich", so Ulrich.

Ohne Einsicht in die Akten würden die seit 1990 an jeder österreichischen Universität eingerichteten Arbeitskreise ihre Einwände auch nicht mehr ausreichend begründen können.
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Veranstaltung am 25./26. Jänner
Über den status quo der internationalen Frauenrechte und ihre Umsetzung in Österreich wird Ulrich am 25. und 26.Jänner, jeweils ab 9.00 Uhr im Grazer Europäischen Trainings- und Forschungszentrum für Menschenrechte und Demokratie (ETC) gemeinsam mit Renate Pirstner und der Wiener Rechtswissenschafterin Brita Neuhold berichten.
->   ETC
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Abkehr von Gender Mainstreaming?
"Das Gender Mainstreaming, zu dem sich die Bundesregierung verpflichtet hat, wird hier überhaupt nicht ernst genommen", kritisiert Ulrich. Im Rahmen des Gender Mainstreaming sollten Reformen, noch bevor sie durchgeführt werden, hinsichtlich der Auswirkungen auf die Geschlechtergleichheit untersucht werden.

"Ich hoffe, dass die Ministerin die Redaktoren des Papiers dazu bewegen kann, diese Defizite auszugleichen und das bisherige Niveau zu sichern", so Ulrich. "Sonst würde es ja bedeuten, dass etwas, das wir vor Jahren implementiert haben und das sich auch im internationalen Vergleich bewährt hat, rückgebaut wird, und wir in unserer Rechtskultur um fast zehn Jahre zurückrutschen", bekräftigte die Rechtswissenschafterin.
Mehr zum Thema Frauenrechte und Uni-Reform in science.orf.at:
->   Gabriele Moser: Wie kommt Geschlechtergerechtigkeit in die Universität?
->   Birgit Sauer: Neues Uni-Dienstrecht - Nachteile v.a. für Frauen
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01.01.2010