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Frankreich will Forschung an Embryonen erlauben  
  In Frankreich soll in Zukunft die Forschung an Embryonen erlaubt sein. Die französische Nationalversammlung stimmte nach kontroversen Debatten am Dienstag für diese Forschung an "überschüssigen" Embryonen, die nach einer künstlichen Befruchtung übrig bleiben.  
Dies war die wichtigste Neuerung der Neufassung des Bioethik-Gesetzes aus dem Jahr 1994. Die Pariser Nationalversammlung verabschiedete die Gesetzesnovelle in erster Lesung. Sie soll zahlreiche strittige Fragen der Bioethik regeln soll.

Allerdings wird das Gesetz erst nach den Parlamentswahlen im Juni abschließend beraten. Eine konservative Regierung könnte die Bestimmung rückgängig machen.
Herstellung embryonaler Stammzellen könnte möglich werden
Die vorgesehene Forschung an überzähligen Embryonen zu erlauben, könnte zudem die Herstellung embryonaler Stammzellen ermöglichen, wie die Nachrichtenagentur AFP meldete.
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Gesetzesvorhaben liegt ab Februar "auf Eis"
Der Gesetzesentwurf geht jetzt an den Senat, die zweite Kammer des französischen Parlaments. Allerdings sind im Juni in Frankreich Parlamentswahlen, und das Gesetzesvorhaben wird ab Ende Februar auf Eis gelegt. Sollte die jetzige Linksregierung im Sommer einer konservativen Regierung weichen müssen, wären auch zentrale Neuerungen des geplanten Bioethik-Gesetzes wieder in Frage gestellt.

Bei der Entscheidung über die Forschung an überzähligen Embryonen, die bei der künstlichen Befruchtung entstehen, enthielten sich die meisten Abgeordneten der Rechten wegen ethischer Bedenken der Stimme.
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Forschung an überzähligen Embryonen mit Zustimmung der Eltern
Die Forschung an überzähligen Embryonen soll nach derzeitigen Planungen allerdings nur unter der Voraussetzung erlaubt werden, dass die Eltern einverstanden sind.
Export nach Deutschland unwahrscheinlich
Dass etwa Deutschland ein Abnehmer für die dann erzeugten Stammzellen werden könnte, ist laut AFP unwahrscheinlich.

Bei der Entscheidung des deutschen Bundestages Ende Jänner über den Stammzellen-Import wird es voraussichtlich eine Stichtagsregelung geben, durch die ein Import aus Frankreich ausgeschlossen würde.
->   Ulrich Körtner zur Diskussion in Deutschland
->   Deutsche Justizministerin gegen Stammzellenimport
Einigkeit bei Klonverbot und Organspenden
Weitgehende Einigkeit besteht in Frankreich parteiübergreifend beim Verbot des Klonens von Menschen, Tieren und Pflanzen sowie bei der Entscheidung, Organspenden zu erleichtern.

Der Kreis der potenziellen Spender soll nicht mehr auf enge Angehörige beschränkt bleiben, sondern auch langjährige Freunde sollen etwa eine Niere spenden dürfen. Dies ist bisher als Schutzmaßnahme gegen den Organhandel verboten.

Ebenfalls einstimmig sprachen sich die Abgeordneten gegen die "Patentierbarkeit als Erfindung" aller Elemente und Gene des menschlichen Körpers aus.
Therapeutisches Klonen bleibt vorerst verboten
Das therapeutische Klonen, also das Klonen von Embryonen zur Erzeugung von Stammzellen, soll anders als in Großbritannien vorerst verboten bleiben. Die Regierung verwies auf "erhebliche wissenschaftliche Ungewissheiten", weshalb es derzeit noch zu früh sei, grünes Licht für diese Methode zu geben.

So sei nicht erwiesen, dass die aus diesen Stammzellen erzeugten Organe tatsächlich von einem Patienten, dessen Zellen für das Klonen genutzt wurden, problemlos angenommen werden.
Möglichkeit für Gentests erweitert
Erweitert werden die Möglichkeiten der Gentests für Vaterschaftssuche. Gentests bei Verstorbenen werden erlaubt, allerdings nur, wenn der Verstorbene zu seinen Lebzeiten dies ausdrücklich genehmigt hat.

Hintergrund dieser Bestimmung war eine erfolglose Vaterschaftsklage gegen den verstorbenen Filmstar Yves Montand, dessen Leiche für einen Gentest 1998 exhumiert worden war. Der Fall hatte damals erhebliches Aufsehen erregt.
 
 
 
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01.01.2010