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Uni-Reform: Rektorenkonferenz bleibt bei Forderungen  
  Die österreichische Rektorenkonferenz hält weiterhin
an ihren Forderungen hinsichtlich der geplanten Universitäts-Autonomie fest. In einer am Montag beschlossenen Resolution haben die Rektoren die nach ihrer Ansicht gravierende Differenzen festgehalten. Die dabei bemängelten Punkte reichen von Kompetenzverteilungen über organisatorische Strukturen bis zur Budgettransparenz der Universitäten.
 
Sollte es in den nächsten Wochen keinen Konsens geben, ist es "durchaus möglich, dass die Rektorenkonferenz die Reform nicht mitträgt". Dies erklärte der Vorsitzende der Österreichischen Rektorenkonferenz (ÖRK), Georg Winckler, am Montag anlässlich der aktuellen Plenarsitzung in Graz im Gespräch mit der APA.

"Wir erwarten uns Verbesserungen in fünf Punkten", so der ÖRK-Sprecher Georg Winckler. Von Seiten des Wissenschaftsministeriums wurde der fertige
Gesetzesentwurf für den 8. März in Aussicht gestellt.
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Annäherungen und Differenzen
Das Wissenschaftsministerium nehme "weiterhin eine Position ein, durch die das Gelingen der Reform insgesamt bedroht wird", umriss Rektoren-Chef Winckler das aktuelle Verhandlungsklima. In den letzten Gesprächen mit dem Ministerium und den Vertretern der Rektorenkonferenz habe es zwar "gewisse Annäherungen", aber auch "eine Reihe von Differenzen" gegeben.
->   Österreichische Rektorenkonferenz
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Bemängelte Kompetenzverteilungen
Einerseits wird die geplante Kompetenzverteilung zwischen Universitätsrat und Senat bemängelt: Dem Senat sollen nach Wunsch der Rektoren auch Mitbestimmungsrechte hinsichtlich der Organisation und der strategischen Ausrichtung der Universität zukommen.

Der Diskussionsvorschlag des Ministeriums beharre dagegen auf einem Organisationsmodell, "das den Selbstverwaltungscharakter der Universitäten beseitigt", kritisieren die Unterzeichneten.
->   Uni-Reform: Die Details in Stichworten
'Das macht jede Dezentralisierung in Universitäten unmöglich'
Der zweite Punkt betrifft die Frage der organisatorischen
Tiefengliederung der Universitäten. Hier sträubt man sich von Seiten der Rektoren gegen das Verbot entscheidungsbefugter Kollegialorgane unterhalb der Leitungsebene.

"Das macht jede Dezentralisierung in Universitäten unmöglich", so Winckler. In großen Universitäten würde dieses Verbot "eine ungeheure Sprengwirkung hervorrufen, die die Zerschlagung der Volluniversitäten mit sich ziehen würde "wie wir das ja am Beispiel der Diskussion um die Bildung eigener Medizinischer Fakultäten schon sehen", hielt Winckler im Namen der Rektoren fest.
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Die angenäherten Positionen:
Das Ministerium wird künftig nicht den Wirkungsbereich der Universitäten durch Verordnungen (der umstrittene "Leistungsauftrag") festlegen können. Auch habe man sich geeinigt, dass keine Vertreter von Bundesministerien in den Universitätsrat entsandt und sämtliche Mitglieder des Rates von der Universität legitimiert werden, so Winckler.

Das Aufsichtsrecht des Wissenschaftsministeriums werde sich demnach ganz nach Wunsch der Rektoren ausschließlich auf eine Rechtsaufsicht - und hier sind auch noch die Überprüfung der Rechtmäßigkeit von Bescheiden, Verordnungen und Wahlen ausgeschlossen - beschränken.
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Budgetäre Startausstattung und finanzielle Transparenz
Die weiteren drei Punkte betreffen im Wesentlichen finanzielle Fragen. Es geht einerseits um die Frage der budgetären Startausstattung, um die Ermittlung und Finanzierung der Ausgliederungsfolgekosten und schließlich um eine Budgettransparenz.

"Obwohl zur Ermittlung der Folgekosten der Reform eine gesetzliche Verpflichtung besteht, liegen dazu bislang seitens des bm:bwk keinerlei Angaben vor", bemängeln die Rektoren. Bis zur Vorlage des Gesetzesentwurfes am 8. März sei daher "dringend" ein Verfahren festzulegen, in dem die Höhe der Folgekosten sowie die Daten der Eröffnungsbilanz "im Zusammenwirken mit den Vertretern der Rektorenkonferenz und der Vorsitzenden ermittelt werden", fordert die ÖRK.
'Faire Wettbewerbsbedingungen'
"Sollen autonome Universitäten im internationalen Wettbewerb erfolgreich agieren können, müssen sie von Anfang an faire Wettbewerbsbedingungen vorfinden", so die Rektoren und Vorsitzende der obersten Kollegialorgane.

Am Dienstag, den 29.1. findet das nächste Gespräch mit der Wissenschaftsministerin statt. "Wir haben noch fünf bis sechs Wochen Zeit, und diese Zeit muss intensiv genützt werden", so Winckler, der hofft, "dass im Februar an diesen Fragen noch intensiv gearbeitet wird".
->   Uni-Autonomie: Alle dagegen, verschiedene Motive
->   Österreich und Basel: Uni-Reform im Vergleich
 
 
 
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01.01.2010