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E-card: Mehr als nur Krankenscheinersatz?  
  Die "e-card" als elektronischer Ersatz für den Krankenschein ist beschlossene Sache. In einer ersten Probephase wird sie lediglich den Krankenschein ersetzen, die Experten des Instituts für Technikfolgen-Abschätzung (ITA) in Wien befürchten allerdings, dass es bei dieser Funktion nicht bleiben wird - und warnen vor den möglichen Folgen.  
Bis Ende 2003 soll die e-card den Krankenschein abgelöst haben, schon Mitte dieses Jahres wird aber in 80 burgenländischen Arzt-Praxen ein Probelauf mit der Chipkarte starten.
Weitere Funktionen der Karte?
Ob die Sozialversicherten letztlich dafür eine Chipkarten-Gebühr bezahlen werden müssen ist noch nicht entgültig geklärt; geklärt ist hingegen, welche Funktionen diese Karte - zumindest in der Anfangsphase - haben wird.

Doch bei diesen werde es nicht bleiben, befürchtet nun das Institut für Technikfolgen-Abschätzung (ITA).
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Die e-card
Von außen sichtbar sind der Chip, Vor- und Zuname sowie die Versicherungsnummer. Farblich ist die Karte in Hellblau-Türkis gehalten, die Größe ist Scheckkarten-Format. Elektronisch ablesbar ist - zunächst - die jeweilige Krankenversicherung.

Wie bereits in den Medien berichtet wurde, wird allerdings von der Regierung auch überlegt, die Chipkarte zur Bürgerkarte auszubauen. Zum Einsatz kommen könnte die Karte dann für jede Menge Behördenwege sowie als Identitätsnachweis.
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Digitale Signatur möglich
Definiert ist die e-card als elektronischer Krankenschein, auf dem die Stammdaten des Versicherten gespeichert sind - allen voran der Name und ob ein Leistungsanspruch besteht.

Funktionell ist sie aber so gestaltet, dass sie auf Wunsch auch mit einer digitalen Signatur versehen werden kann. Und hier stellt sich für Walter Peissl vom ITA das erste Problem.

"Mit der Aufladung mit anderen Funktionalitäten wie der digitalen Signatur und deren Verknüpfung mit einer zentralen Personenkennzahl (z.B. der Nummer aus dem "Zentralen Melderegister") scheint für den Patienten nicht mehr nachvollziehbar, wer was von ihm weiß", meint Peissl.
Verlust der Anonymität?
Wenn mit der digitalen Signatur, die der virtuellen Identifizierung dient, auch die Zentralmelderegister-Nummer gespeichert wird, unter der die Bürger in einem Datensatz des Innenministeriums erfasst sind, dann kann immer auf die Person als Individuum rückgeschlossen werden.

"Ein wesentlicher Grundsatz in der modernen Datenschutzpolitik ist die Verwendung von Pseudonymen oder die Möglichkeit der Anonymität. Es muss der Grundsatz gelten: Was in der Offline-Welt möglich ist, muss auch in der virtuellen Welt gelten", erklärt Peissl.

Es sei ja auch nicht einzusehen, dass in einem (realen) Geschäft ein Unbekannter über die persönlichen Einkäufe und Interessen Bescheid weiß. Mit der ZMR-Nummer auf der E-card sei es aber - so der Experte - im übertragenen Sinn so.
Auch "Notfalldaten" können gespeichert werden
Die e-card ist darüber hinaus technisch dafür vorbereitet, dass so genannte Notfalldaten - also etwa Allergien - gespeichert werden können.

In der Anfangsphase kann der Versicherte selbst entscheiden, ob er das möchte oder nicht. Wobei medizinisch nicht geklärt sei - so Walter Peissl - was Notfalldaten konkret sind.
Geschäft für Versicherungen?
So paradox es klinge - auch wenn noch nicht definiert ist, was unter Notfalldaten fällt, man müsse sich gut überlegen, diese nicht auf die Karten speichern zu lassen, sagt Walter Peissl.

Bei einem schlechten Ausgang eines Notfalls (z.B. tödlicher Unfall) könnte über kurz oder lang die Frage nach solchen Daten gestellt werden.

Wenn also der Patient Daten wie Blutgruppe, Krankheiten etc. nicht darauf gespeichert hat, könnte man ihn vielleicht mitschuldig am negativen Ausgang des Notfalls machen.
Überdimensionierter Speicher
Und dann fällt auf - so Walter Peissl - dass die Chipkarte eine Speicherkapazität hat, die die Anwendung als Krankenscheinersatz samt Notfall-Karte weit übersteigt: Für einen elektronischen Krankenschein wäre kein Chip dieser Dimension notwendig gewesen.

Was man um teures Geld so konzipiert hat, wird man auch ausnützen wollen - so gesehen könnte es schon in Richtung Bürger-Card gehen, meint der ITA-Experte.

Eveline Schütz, Ö1-Wissenschaft
->   Institut für Technikfolgenabschätzung
Mehr zu e-card und Datenschutz in der ORF ON FutureZone:
->   Warnung vor Sozialversicherungs-Card
->   Chipcard darf nicht Bürgerkarte werden
 
 
 
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01.01.2010